Ratsprotokoll vom 29. August 1860

materiellen Existenz aufge- bend – sich ohne Anspruch auf Erreichung höherer Entlohnung mit ihrem gegenwärtigen Bezüge für und für begnü- gen. Billig und nützlich in gleicher Weise erschienen es daher, nun, wo es sich um die Fest- stellung des Voranschlages pro 1861 handelt, in Erwägung der vorgebrachten thatsächli- chen Verhältnisse Vorsorge zu treffen, daß die Besol- dung jener Beamten, deren Gehalt mit ihrer Leistung in keinem Verhältnisse steht, entsprechend erhöht werde. Anbelangend diese entspre- chenden Erhöhung der nicht ver- hältnißmäßigen Gehalte würde eine theilweise Benützung jener oberwähnten Ersparnis an Gehalten gegen das Jahr 1858 von 2562 fl 50 xr dergestalt, daß circa der Betrag von 1900 fl als reines Ersparnis noch weiter übrig bliebe, der Stadtkasse keine neue Last auflegen.

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