Zeit seine Lage entsprechend zu verbessern. Nur unter dieser Voraussetzung hat auch die Voraussetzung außergewöhnlicher Thätigkeit und wichtigen Ersparung eine praktische und zugleich humane Folge. Gegenwärtig ist die der Arbeitsleistung entsprechende Salarierung eben bei den wichtigeren Amtsorganen unzureichend; — die Aussicht auf Verbesserung ihrer Lage ist lediglich Zufalls- oder Gnadensache. Bei der bisherigen, materiellen Stellung der nun im städtischen Dienste befindlichen Amtspersonen von deren Eifer und Hingebung die in Aussicht stehende Ersparniß im Amtsbudget hauptsächlich abhängt, und abhing, steht nicht mit Grund zu erwarten, daher sie auch fernerhin mit gleicher Kraft und Liebe dem Dienste der Gemeinde sich widmen und ihre Hoffnung auf Förderung ihrer
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