Ratsprotokoll vom 29. August 1860

Finanz-Kräfte in Rücksicht ge- zogen bleiben, und anderer- seits durch die größtmögliche Leistung dieser auf den minimal Stand reduzirten Amtsorgane der vorschriftsmäßige und ge- wünschte Geschäftsgang herge- halten und besorgt werden, so erscheint es nothwendig Sorge zu treffen, daß eben diese Resultate, welche nur unter der Voraussetzung außergewöhnlicher und be- sonderer Amtsthätigkeit er- reichbar sind, — nicht etwa nur auf die Dauer einiger Jahre sondern fortan und stetig erzielt werden. Dieß erscheint aber nur dann möglich, oder was gleichbedeu- tend ist, eine später wieder- kehrende beträchtliche Vermeh- rung des Amtspersonales erscheint nur dann vermeidlich wenn jedes Amtsindividuum einmal eine seiner gegen- wärtigen Dienstleistung voll- kommen entsprechende Entlohnung und weiters die Aussicht hat, sich nach Eintritt einer bestimten

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