Finanz-Kräfte in Rücksicht gezogen bleiben, und andererseits durch die größtmögliche Leistung dieser auf den minimal Stand reduzirten Amtsorgane der vorschriftsmäßige und gewünschte Geschäftsgang hergehalten und besorgt werden, so erscheint es nothwendig Sorge zu treffen, daß eben diese Resultate, welche nur unter der Voraussetzung außergewöhnlicher und besonderer Amtsthätigkeit erreichbar sind, — nicht etwa nur auf die Dauer einiger Jahre sondern fortan und stetig erzielt werden. Dieß erscheint aber nur dann möglich, oder was gleichbedeutend ist, eine später wiederkehrende beträchtliche Vermehrung des Amtspersonales erscheint nur dann vermeidlich wenn jedes Amtsindividuum einmal eine seiner gegenwärtigen Dienstleistung vollkommen entsprechende Entlohnung und weiters die Aussicht hat, sich nach Eintritt einer bestimten
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