Ratsprotokoll vom 29. August 1860

Umstande, als der Gemeinde mit hohen Ministerial Erlaße vom 8. Juni 1855 Z. 107 die politische Verwaltung im Stadtbezirke Steyr übertragen wurde, dem Amtswirkungskreis eines politischen BezirksAmtes umfaßen. Es wurde demgemäß mit Gemeinderathsbeschluße vom 2. Merz 1858 Z. 1022 der rechtskundige Herr Sekretär in seiner Eigenschaft als KanzleyVorsteher mit der wichtigen Regelung des städt. Amtes betraut, und das Prinzip des von selbem vorgeschlagenen Organisirungs Entwurfes in der Sitzung des Gemeinderathes vom 31. August 1858 Z. 5141 genehmigt. Diese Regulierung der städt. Amtsgeschäfte ist nun zum vollständigen Abschluße gediehen und ich bin in der erfreulichen Lage meine volle Ueberzeugung hierüber dahin aussprechen zu können, daß durch selbe die Interessen des Dienstes nicht minder

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