begrüßen, und an Sie die Bitte zu richten, unsere Verhandlungen durch Ihren Beirath zu verstär- kan, indem ich mich zur Ueberzeu- gung bekenne, daß dieser Zu- wachs intellektueler Kräfte auf die Interessen der Gemeinde die wir zu vertreten haben, in gedeihlicher Weise zurückwir- ken werde. Nachdem die neue ernannten Herrn Gem. Räthe allseitig be- grüßt worden, wurde zur Tagesordnung übergegangen 4722. Berathung und Feststellung des städt. Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1861 nach Ab- lauf der zur öffentl. Einsicht vor- geschriebenen Frist von 14 Tagen. Vortrag. In der Gemeinderaths Sitzung vom 14. August l.J. wurde über- Vorlage des städt. Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1861 durch das Kassaamt gemäß §. 56 der städt. Gemeindeordnung die Verfügung getroffen, daß die Auflegung im Amte zur öffentlich Einsicht desselben gehörig
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