vorgeschriebenen Form in Amte abzufaßen, und innerhalb der gegebenen Frist zur hochartigen Vorlage gebracht zu werden. 8. Damit diese administrativen Anordnungen mit dem Beginne des Verwaltungsjahres ohne Störung in Kraft treten können, ergehen an die hiebei betheiligten Organe die gemessensten Aufträge zur genauesten Darnachachtung und sind sonach hievon der RechnungsRevident und Bau-Inspizient mit Protokollsextrakten von diesen gemeinderäthlichen Verfügungen, das Kassaamt mittelst Abschrift des genehmigten Voranschlages, das Expedit mit Vorhalt zu verständigen, und eine Abschrift dieses Vortrages dem Referenten auszufertigen. Einhellig nach diesen Anträgen. 5071. Vortrag über den Personal- und Besoldungs-Stand der Beamten und Diener des
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