Ratsprotokoll vom 29. August 1860

vorgeschriebenen Form in Amte abzufaßen, und inner- halb der gegebenen Frist zur hochartigen Vorlage gebracht zu werden. 8. Damit diese administra- tiven Anordnungen mit dem Beginne des Verwaltungs- jahres ohne Störung in Kraft treten können, ergehen an die hiebei betheiligten Organe die gemessensten Aufträge zur genauesten Darnachachtung und sind sonach hievon der Rechnungs- Revident und Bau-Inspizient mit Protokollsextrakten von diesen gemeinderäthlichen Verfügungen, das Kassaamt mittelst Abschrift des genehmig- ten Voranschlages, das Expedit mit Vorhalt zu verständi- gen, und eine Abschrift die- ses Vortrages dem Referen- ten auszufertigen. Einhellig nach diesen Anträgen. 5071. Vortrag über den Personal- und Besoldungs-Stand der Be- amten und Diener des

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