Ratsprotokoll vom 29. August 1860

Ausweis mit möglichster Be- schleinigung anzufertigen und sich hiebei nach Maßgabe der im II. Semester des Ver- waltungsjahres 1860 eingeho- benen direkten Besteuerung unter Berücksichtigung der im I. Semester 1861 ein- trettenden neuen Erwerb- steuerbelegungen und et- waigen Abschreibungen zu benehmen. Nach Bewerk- stelligung ist die bezügliche Kundmachung mit der Einzalung in einer Rate in Vorlage zu bringen. 4. Zur rechtzeitigen Flüssigma- chung der 20% Verzehrungssteu- er Zuschläge von dem hier erzeugten Bier ist sich mittelst Note an die kk. Finanz Bezirksdirektion in Linz mit dem dienstlichen Ersuchen zu wenden, die Einhebung, wie bisher, durch das kk. Hauptzollamt in Steyr zu veranlassen. Das eingeführte Bier ist nach der bis herigen Manipulation an den städt. Schranken mit dem gleichen

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