begrüßen, und an Sie die Bitte zu richten, unsere Verhandlungen durch Ihren Beirath zu verstärkan, indem ich mich zur Ueberzeugung bekenne, daß dieser Zuwachs intellektueler Kräfte auf die Interessen der Gemeinde die wir zu vertreten haben, in gedeihlicher Weise zurückwirken werde. Nachdem die neue ernannten Herrn Gem. Räthe allseitig begrüßt worden, wurde zur Tagesordnung übergegangen 4722. Berathung und Feststellung des städt. Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1861 nach Ablauf der zur öffentl. Einsicht vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen. Vortrag. In der Gemeinderaths Sitzung vom 14. August l.J. wurde überVorlage des städt. Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1861 durch das Kassaamt gemäß §. 56 der städt. Gemeindeordnung die Verfügung getroffen, daß die Auflegung im Amte zur öffentlich Einsicht desselben gehörig
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