geprüfte und richtig gestellte Voranschlag für das Verwaltgs. Jahr 1861 in allen seinen Ein- nahms und Ausgabsrubriken in den nachgewiesenen summarischen Ansätzen mit dem Vorbehalte der nach der Gemeindeordnung dem Gemeinderathe obliegenden einschlägigen Nachtragsverhand- lungen, und den sich hiedurch er- gebenden Rektifikationen in heutiger Sitzung gemeinde- räthlich genehmigt und wird behufs der Deckung des aus der Bilanze sich ergebenden Defizits resp. der Flüßigmachung der sub A. B. C. aufgeführten außerordentlichen Einnahmen die Gemeinde Umlage auf die direkten und in direkten Steuern mit 20%, dann die Umlage auf den Miethzins- gulden nach dem bisherigen Ausmaße eingehoben. 2. Zur Einbringung der Vor- schußweise bestrittenen Schul- kosten, welche der Stadtkasse wieder zugeführt werden müssen, sind 10% auf die vereinigte Schulkonkurrenz zu repartiren,
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