geprüfte und richtig gestellte Voranschlag für das Verwaltgs. Jahr 1861 in allen seinen Einnahms und Ausgabsrubriken in den nachgewiesenen summarischen Ansätzen mit dem Vorbehalte der nach der Gemeindeordnung dem Gemeinderathe obliegenden einschlägigen Nachtragsverhandlungen, und den sich hiedurch ergebenden Rektifikationen in heutiger Sitzung gemeinderäthlich genehmigt und wird behufs der Deckung des aus der Bilanze sich ergebenden Defizits resp. der Flüßigmachung der sub A. B. C. aufgeführten außerordentlichen Einnahmen die Gemeinde Umlage auf die direkten und in direkten Steuern mit 20%, dann die Umlage auf den Miethzinsgulden nach dem bisherigen Ausmaße eingehoben. 2. Zur Einbringung der Vorschußweise bestrittenen Schulkosten, welche der Stadtkasse wieder zugeführt werden müssen, sind 10% auf die vereinigte Schulkonkurrenz zu repartiren,
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