Ratsprotokoll vom 29. August 1860

treffenden Akkordverbindlichkeiten, die genaue Beachtung und Durchführung der den städtischen Amtsorganen zur Pflicht gemachten, unabweichlichen Anordnungen des Gemeinderathes in Bezug auf Anschaffungen und Herstellungen, endlich der feste und entschiedene Wille des Gemeinderathes und der Gemeindevorstehung so weit als es im Bereiche, des möglichen gelegen ist, eben an diesen Voranschlägen zu halten, verbürgen soweit menschliche Berechnung reicht, die Realisirung dieses Jahresvoranschlages und den aktiven Stand der städt. Finanzen für das Verwaltungsjahr 1861. Auf diese Begründung stellt das Comité die Eingangs erwähnten Anträge zur Berathung und Schlußfassung. 1. Ueber genauen Vortrag aller Einzelnposten und deren speziellen Erörterung, wird der vom permanenten Comité

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