sich ihren gewöhnlichen Geschäften zu entziehen, und die öftere Verhinderung von Gemeinderäthen am Mittwoch wegen Vorkehrungen für die Geschäfte des Wochenmarktes, der selbst öfter im Jahre auf einen Mittwoch fällt, haben seit dem viermonatlichen Bestande dieser Ordnung der Sitzungstage die Nothwendigkeit herbeigeführt, eine Abänderung in den Gemeinderathssitzungen derart eintretten zu lassen, daß es von der Bestimmung zweier ordentlicher Gemeinderathssitzungen in jedem Monate sein Abkommen erhalte und im Monate nur eine ordentliche Sitzung des Gemeinderathes und zwar an einem Freitage, bei Vorhandensein mehrerer spruchreifer oder wichtiger Geschäftsstücke aber außer dieser ordentlichen Sitzung noch eine außerordentliche abgehalten werde. Die Ordnung in den Sitzungen des permanenten Comtés bleibt unverändert.
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