Ratsprotokoll vom 29. August 1860

sich ihren gewöhnlichen Geschäften zu entziehen, und die öftere Verhinderung von Gemeinde- räthen am Mittwoch wegen Vor- kehrungen für die Geschäfte des Wochenmarktes, der selbst öfter im Jahre auf einen Mitt- woch fällt, haben seit dem vier- monatlichen Bestande dieser Ordnung der Sitzungstage die Nothwendigkeit herbeige- führt, eine Abänderung in den Gemeinderathssitzungen derart eintretten zu lassen, daß es von der Bestimmung zweier ordentlicher Gemeinde- rathssitzungen in jedem Monate sein Abkommen erhalte und im Monate nur eine ordentliche Sitzung des Gemeinderathes und zwar an einem Freitage, bei Vorhandensein mehrerer spruchreifer oder wichtiger Geschäftsstücke aber außer dieser ordentlichen Sitzung noch eine außerordentliche abgehalten werde. Die Ordnung in den Sitzungen des permanenten Comtés bleibt unverändert.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2