werden und eine so lange und kostspielige wissenschaftliche Ausbildung vorbedingen. Die Mehrausgabe für eine solche selbstständige Unterrealschule beträgt nun über die bereits beschlossene weitere 315 fl jährlich denn die Dezenal Zulagen sind eine Ausgabe, welche, als von dem hohen Ministerium für Realschulen und Gymnasien vorgeschrieben, von der Gemeinde unter keiner Bedingung abgelehnt werden können. Der löbliche Gemeinderath wird daher heute zu entscheiden haben, ob die Selbstständigkeit unserer künftigen vollständigen Unterrealschule durch das Opfer weiterer 315 fl jährlich ermöglicht werden solle, oder nicht. Uebrigens hängen alle unsere Bestimmungen erst noch von der Zustimmung des hohen Ministeriums für Cultus und Unterricht ab. Ich für meinen Theil kann nur zur Ermöglichung der Selbstständigkeit dieser Unterrealschule einrathen, weil ich nur unter dieser Bedingung ihr gutes
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