vereinigten Stelle an ein hohes Ministerium des Unterrichtes gestellt und es der hiesigen Gemeinde Verwaltung zur passenden Einbegleitung übersendet. Der löbliche Gemünderath wird nun darüber zu entscheiden haben, in welcher Weise er den früher gefaßten Beschluß zur Ausführung zu bringen gedenkt. Die Dringlichkeit der Errichtung eines dritten Jahrganges der Unterrealschule unterliegt wohl keinem Zweifel, weil die Gefahr des Ableitens der Schüler von unserer Anstalt, deren bereits in meinem früheren Vortrage erwähnt wurde, mit jedem Jahre nothwendig größer wird; die Geldfrage dieses Abschnittes der Ausführung fällt gleichfalls nicht schwer ins Gewicht, weil es sich nur um das frühere oder spätere Eintreten einer bereits beschlossenen Ausgabe handelt; auch über den Raum für die provisorische Unterbringung dieser 3. Klasse im Rathhause walten keine Zweifel ob. Die 2te Forderung des Herrn
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