Ratsprotokoll vom 29. August 1860

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 29. August 1860 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Stadt Steyr am 29. August 1860 unter dem Vorsitze des Herrn prov. Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 14 Herren Gemeinderäthen und zwar: Amort, Edelbauer, Haas, Heindl Anton, Lechner Mayr, Millner, Mitter, Redtenbacher, Sandböck, Dr. Spängler, Unzeitig, Vogl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Engl, Heindl Michael, Degenfellner, John, Krenklmüller, Stigler, v. Schönthan, Vögerl und Werndl. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 5086. Vortrag Gestatten Sie mir, meine Herrn, vor Beginn der Geschäfte ei- nige Worte. Was wir lange gewünscht, und als dringendes Bedürfniß erkannt haben, die Ergänzung des Gemeinderathes, ist durch den hohen Ministerial Erlaß, vom 5. August 1860 Z. 23487 be- wirkt worden. Ich habe die Ehre in der heutigen Sitzung die ernannten Herrn Gemeinderäthe in den Anwesenden als die Männer unseres vollsten Vertrauens Namens des löblichen Gemeinderathes freundlichst zu

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Stadt Steyr am 29. August 1860 unter dem Vorsitze des Herrn prov. Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 14 Herren Gemeinderäthen und zwar: Amort, Edelbauer, Haas, Heindl Anton, Lechner Mayr, Millner, Mitter, Redtenbacher, Sandböck, Dr. Spängler, Unzeitig, Vogl und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Engl, Heindl Michael, Degenfellner, John, Krenklmüller, Stigler, v. Schönthan, Vöger und Werndl. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 5086. Vortrag Gestatten Sie mir, meine Herrn, vor Beginn der Geschäfte einige Worte. Was wir lange gewünscht, und als dringendes Bedürfniß erkannt haben, die Ergänzung des Gemeinderathes, ist durch den hohen Ministerial Erlaß, vom 5. August 1860 Z. 23487 bewirkt worden. Ich habe die Ehre in der heutigen Sitzung die ernannten Herrn Gemeinderäthe in den Anwesenden als die Männer unseres vollsten Vertrauens Namens des löblichen Gemeinderathes freundlichst zu

begrüßen, und an Sie die Bitte zu richten, unsere Verhandlungen durch Ihren Beirath zu verstärkan, indem ich mich zur Ueberzeugung bekenne, daß dieser Zuwachs intellektueler Kräfte auf die Interessen der Gemeinde die wir zu vertreten haben, in gedeihlicher Weise zurückwirken werde. Nachdem die neue ernannten Herrn Gem. Räthe allseitig begrüßt worden, wurde zur Tagesordnung übergegangen 4722. Berathung und Feststellung des städt. Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1861 nach Ablauf der zur öffentl. Einsicht vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen. Vortrag. In der Gemeinderaths Sitzung vom 14. August l.J. wurde überVorlage des städt. Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1861 durch das Kassaamt gemäß §. 56 der städt. Gemeindeordnung die Verfügung getroffen, daß die Auflegung im Amte zur öffentlich Einsicht desselben gehörig

begrüßen, und an Sie die Bitte zu richten, unsere Verhandlungen durch Ihren Beirath zu verstär- kan, indem ich mich zur Ueberzeu- gung bekenne, daß dieser Zu- wachs intellektueler Kräfte auf die Interessen der Gemeinde die wir zu vertreten haben, in gedeihlicher Weise zurückwir- ken werde. Nachdem die neue ernannten Herrn Gem. Räthe allseitig be- grüßt worden, wurde zur Tagesordnung übergegangen 4722. Berathung und Feststellung des städt. Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1861 nach Ab- lauf der zur öffentl. Einsicht vor- geschriebenen Frist von 14 Tagen. Vortrag. In der Gemeinderaths Sitzung vom 14. August l.J. wurde über- Vorlage des städt. Voranschlages für das Verwaltungsjahr 1861 durch das Kassaamt gemäß §. 56 der städt. Gemeindeordnung die Verfügung getroffen, daß die Auflegung im Amte zur öffentlich Einsicht desselben gehörig

kundgemacht, und die Erinnerun- gen der Gemeindeglieder hier- über zu Protokoll genommen werden, um bei der durch den Gemeinderath vorzunehmenden Prüfung in Erwägung gezogen zu werden. Nach der Kundmachung ddo 14. August 1860 Z. 4721 ist diese Frist am 28. d. Mts. abgelaufen, ohne daß dießfällige Bemer- kungen von Seite der Bethei- ligten hieramts gemacht worden wären. Das permanente Comité hat demnach in seiner gewöhnlichen Sitzung am 28. d. Mts. den Vor- anschlag der Stadtgemeinde für das nächste Verwaltungsjahr, das wichtigste Aktenstück worin sich die ganze Thätigkeit der Verwaltung abspiegelt, einer eingehenden und um- faßenden Berathung in allen seinen Details unterzogen, und dasselbe in seinen speziellen Einnahms- und Ausgabsrubriken unvorgreiflich Ihrer endgilti- gen Schlußfassung und Feststellung nach dem Grundsatze möglichster

kundgemacht, und die Erinnerungen der Gemeindeglieder hierüber zu Protokoll genommen werden, um bei der durch den Gemeinderath vorzunehmenden Prüfung in Erwägung gezogen zu werden. Nach der Kundmachung ddo 14. August 1860 Z. 4721 ist diese Frist am 28. d. Mts. abgelaufen, ohne daß dießfällige Bemerkungen von Seite der Betheiligten hieramts gemacht worden wären. Das permanente Comité hat demnach in seiner gewöhnlichen Sitzung am 28. d. Mts. den Voranschlag der Stadtgemeinde für das nächste Verwaltungsjahr, das wichtigste Aktenstück worin sich die ganze Thätigkeit der Verwaltung abspiegelt, einer eingehenden und umfaßenden Berathung in allen seinen Details unterzogen, und dasselbe in seinen speziellen Einnahms- und Ausgabsrubriken unvorgreiflich Ihrer endgiltigen Schlußfassung und Feststellung nach dem Grundsatze möglichster

Ersparung und der aufhabenden gesetzlichen Verpflichtung im Staatsund Kommunal-Interessen dem vorauszusehenden Bedürfnisse angemessen rektifizirt. Ich gebe mir demnach als Berichterstatter des Comités die Ehre, Ihnen heute dasselbe Post für Post, sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der Gemeindekassa im Jahre 1861 als das Prüfungsergebniß vorzutragen, über die nächsten Motive der bezüglichen Ansätze die allgemeinen Aufschlüße zu ertheilen, und schließlich die hieraus resultirenden Anträge Ihrer Berathung und Genehmigung zu unterbreiten. A. Gewöhnliche Einnahmen. Rubrik I. Stipulirte Gebühren. A. An akkordierten Gaben: Von der kk. Hauptgewerkschaft als Steuervergütung für ihre Gebäude 94 fl 50 xr B. Das Sechspfenning-Gefäll, von eben denselben mit 495 fl 60 xr C. Die Taz-Entschädigung aus der kk. Landeshauptkasse pr 3990 fl zusammen 4580 fl 10 xr

Ersparung und der aufhabenden gesetzlichen Verpflichtung im Staats- und Kommunal-Interessen dem vorauszusehenden Bedürfnisse angemessen rektifizirt. Ich gebe mir demnach als Be- richterstatter des Comités die Ehre, Ihnen heute dasselbe Post für Post, sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der Gemein- dekassa im Jahre 1861 als das Prü- fungsergebniß vorzutragen, über die nächsten Motive der bezüglichen Ansätze die allge- meinen Aufschlüße zu ertheilen, und schließlich die hieraus resul- tirenden Anträge Ihrer Be- rathung und Genehmigung zu unterbreiten. A. Gewöhnliche Einnahmen. Rubrik I. Stipulirte Gebühren. A. An akkordierten Gaben: Von der kk. Hauptgewerkschaft als Steuervergütung für ihre Gebäude 94 fl 50 xr B. Das Sechspfenning-Gefäll, von eben denselben mit 495 fl 60 xr C. Die Taz-Entschädigung aus der kk. Landeshauptkasse pr 3990 fl zusammen 4580 fl 10 xr

Rubrik II. Erträgniß von den städte Ge- bäuden und Grundstücken. A. Pachtzinsungen, von den Ge- bäuden, Verkaufsladen und Öhlbergfleischbänken 1166 fl 58 xr ad A. Wohnzinsungen 427 fl Theaterertrag 113 fl Zinsungen von den Verkaufsladen 365 fl Von den Öhlbergfleischbän- ken (wovon 9 unbesetzt sind) 225 fl B. Pachtzinsungen von den Grundstücken 90 fl 20 xr C. Ertrag aus der Jagdrevier 5 fl 25 xr Zusammen 1262 fl Rubrik III. Ertrag der städtischen Gefälle: A. von dem Stadt-Wag Gefäll 271 fl 12 xr B. Markt-, Platz- und Standelgefäll 1850 fl C. Jahrmarktsgefäll 1050 fl D. von der Strassen-, Pflaster- und Brückenmauth 5145 fl E. von den Länd und Haftgeldern, 48 fl 8364 fl Rubrik IV. Rückständige Mortuarien und currente Taxen. A. Rückständige Mortuarien — B. Bürgerrechts- u. Aufnahmstaxen 178 fl C. Markthütten Veränderungsgebühren 36 fl Nach einem dreijährigen Durchschnitte 248 fl

Rubrik II. Erträgniß von den städte Gebäuden und Grundstücken. A. Pachtzinsungen, von den Gebäuden, Verkaufsladen und Öhlbergfleischbänken 1166 fl 58 xr ad A. Wohnzinsungen 427 fl Theaterertrag 113 fl Zinsungen von den Verkaufsladen 365 fl Von den Öhlbergfleischbänken (wovon 9 unbesetzt sind) 225 fl B. Pachtzinsungen von den Grundstücken 90 fl 20 xr C. Ertrag aus der Jagdrevier 5 fl 25 xr Zusammen 1262 fl Rubrik III. Ertrag der städtischen Gefälle: A. von dem Stadt-Wag Gefäll 271 fl 12 xr B. Markt-, Platz- und Standelgefäll 1850 fl C. Jahrmarktsgefäll 1050 fl D. von der Strassen-, Pflaster- und Brückenmauth 5145 fl E. von den Länd und Haftgeldern, 48 fl 8364 fl Rubrik IV. Rückständige Mortuarien und currente Taxen. A. Rückständige Mortuarien — B. Bürgerrechts- u. Aufnahmstaxen 178 fl C. Markthütten Veränderungsgebühren 36 fl Nach einem dreijährigen Durchschnitte 248 fl

Rubrik V. Vogteyliche Perceptions Gebühren Für die Verwaltung der Vogteigeschäfte 285 fl Nach dem letzten Jahresertrage pro 859 Rubrik VI. Interessen von den Activ-Capitalien Nach dem Ausweise in der Beilage im Nennwerthe von 119.985 fl nach Abzug der Einkommensteuer 3970 fl Rubrik VII. Erlös aus verkauften Materialien und Requisiten. Hieran wird präliminirt ein Betrag von 220 fl Verkauf von alten Brückenholz etz. Rubrik VIII. An verschiedenen anderen gewöhnl. Einnahmen welche bloß zufällig sind 200 fl als Silberagio 20% von den National Anlehens Obligationen. Summa der gewöhnl. Einnahmen 19.129 fl B. Ausserordentl. Einnahmen Rubrik IX. An Gemeinde Umlagen A. Die bisher auf sämtl. direkte Steuern circa 30.000 fl zu repartirende Perzentual Umlage a 20 % mit 6000 fl B. Die Zinskreuzer von den Gebäudezinsungen 1300 fl C. Verzehrungssteuer Zuschläge (Brutto) 8604 fl 15.904 fl

Rubrik V. Vogteyliche Perceptions Gebühren Für die Verwaltung der Vogteigeschäfte 285 fl Nach dem letzten Jahresertrage pro 859 Rubrik VI. Interessen von den Activ-Capitalien Nach dem Ausweise in der Beilage im Nennwerthe von 119.985 fl nach Ab- zug der Einkommensteuer 3970 fl Rubrik VII. Erlös aus verkauften Materialien und Requisiten. Hieran wird präliminirt ein Betrag von 220 fl Verkauf von alten Brückenholz etz. Rubrik VIII. An verschiedenen anderen gewöhnl. Einnahmen welche bloß zufällig sind 200 fl als Silberagio 20% von den National Anlehens Obligationen. Summa der gewöhnl. Einnahmen 19.129 fl B. Ausserordentl. Einnahmen Rubrik IX. An Gemeinde Umlagen A. Die bisher auf sämtl. direkte Steuern circa 30.000 fl zu repar- tirende Perzentual Umlage a 20 % mit 6000 fl B. Die Zinskreuzer von den Gebäudezinsungen 1300 fl C. Verzehrungssteuer Zuschläge (Brutto) 8604 fl 15.904 fl

Die Verzehrungssteuer Zuschläge Versprechen nach Abzug der Rück- vergütungen vom Bier Rubr. XVII. und der Einhebungsremunerationen zusammen pr 2120 fl einen Reinertrag von 6184 fl nach Begründung in der Beilage B. Rubrik X. Aufnahme von Passiv Capitalien. Wird nichts beantragt. Rubrik XI. Rechnungs Ersätze. Nichts im Anschlage. Rubrik XII. Verschiedene andere ausserordentl. Einnahmen. Sind bloß zufällig, daher angenommene 20 fl Summa der ausserordentl. Einnahmen 15.924 fl C. Durchlaufende Einnahmen. Rubrik XIII. Zurückzuerstattende Vorschüsse A. von der besonderen Schulkon- kurrenz die aus der Stadtkasse Vorschußweise bestrittenen Schul- kosten vom Jahre 1860 2865 fl B. Andere geleistete Vorschüsse 450 fl a. Steuern vom Kohlangerhause 8 fl 70 xr b. Vorschuß an die Zimentirung Anstalt 400 fl c. Vom kk. Religionsfonde für die kk. Mädchenschullehrer 42 fl 450 fl 70 xr Die Vorschüße A. werden durch die Schulkosten Umlage von 10 % der Stadtkasse wieder zurückvergütet.

Die Verzehrungssteuer Zuschläge Versprechen nach Abzug der Rückvergütungen vom Bier Rubr. XVII. und der Einhebungsremunerationen zusammen pr 2120 fl einen Reinertrag von 6184 fl nach Begründung in der Beilage B. Rubrik X. Aufnahme von Passiv Capitalien. Wird nichts beantragt. Rubrik XI. Rechnungs Ersätze. Nichts im Anschlage. Rubrik XII. Verschiedene andere ausserordentl. Einnahmen. Sind bloß zufällig, daher angenommene 20 fl Summa der ausserordentl. Einnahmen 15.924 fl C. Durchlaufende Einnahmen. Rubrik XIII. Zurückzuerstattende Vorschüsse A. von der besonderen Schulkonkurrenz die aus der Stadtkasse Vorschußweise bestrittenen Schulkosten vom Jahre 1860 2865 fl B. Andere geleistete Vorschüsse 450 fl a. Steuern vom Kohlangerhause 8 fl 70 xr b. Vorschuß an die Zimentirung Anstalt 400 fl c. Vom kk. Religionsfonde für die kk. Mädchenschullehrer 42 fl 450 fl 70 xr Die Vorschüße A. werden durch die Schulkosten Umlage von 10 % der Stadtkasse wieder zurückvergütet.

Rubrik XIV. Erhaltene fremde Gelder Einkommensteuer der städt. Beamten 17 fl Summa der durchlaufenden Einnahmen 3332 fl Zusammensatz der zu erwartenden Einnahmen. A. Gewöhnliche 19.129 fl B. Ausserordentliche 15.924 fl C. Durchlaufende 3332 fl Zusammen 38.385 fl Sämmtliche Ansätze sind erfahrungsgemäß niedriger gehalten und daher bei Vergleichung des Rechnungsabschlußes 1859, der in den gleichen Zusammensatz unter A. 19.765 fl 9 ½ xr B. 19.852 fl 27 ½ xr C 4377 fl 60 xr Zusammen 43.994 fl 97 xr, darunter 2100 fl aufgenohmene Passiv Capitalien nachweist, als sicher einfließende Beträge der Stadtkassa zu veranschlagen. Ausgaben A. Gewöhnliche Ausgaben Rubrik I. Steuern und Concurrenzkosten. A. Landesfürstliche Steuern 522 fl B. Landes-, Bezirks-, Gemeindeund Schulkonkurrenzkosten 283 fl 805 fl

Rubrik XIV. Erhaltene fremde Gelder Einkommensteuer der städt. Beamten 17 fl Summa der durchlaufenden Einnahmen 3332 fl Zusammensatz der zu erwartenden Einnahmen. A. Gewöhnliche 19.129 fl B. Ausserordentliche 15.924 fl C. Durchlaufende 3332 fl Zusammen 38.385 fl Sämmtliche Ansätze sind erfahrungs- gemäß niedriger gehalten und daher bei Vergleichung des Rech- nungsabschlußes 1859, der in den gleichen Zusammensatz unter A. 19.765 fl 9 ½ xr B. 19.852 fl 27 ½ xr C 4377 fl 60 xr Zusammen 43.994 fl 97 xr, darunter 2100 fl aufgenohmene Passiv Capitalien nachweist, als sicher einfließende Beträge der Stadtkassa zu veran- schlagen. Ausgaben A. Gewöhnliche Ausgaben Rubrik I. Steuern und Concurrenzkosten. A. Landesfürstliche Steuern 522 fl B. Landes-, Bezirks-, Gemeinde- und Schulkonkurrenzkosten 283 fl 805 fl

Beilage D. Weniger als im vorigen Jahre, weil die Einkommensteuer schon bei der Erhebung der Aktiv- Interessen abgezogen wird. Rubrik II. Verwaltungskosten A. Besoldungen, Bestallungen und Löhnungen der Beamten und Diener 5212 fl B. Pensionen, Provisionen, Erziehungsbeiträge und Gna- dengaben 1766 fl C. Kanzley-Erfordernisse, Porto und Stempeln 871 fl D. Gemeinde-Vertrettung, Diäten, Reisekosten und Remunerationen 860 fl E. Conscriptions und Rekrutirgskosten 40 fl F. Militär-Einquartirungs und Vorspannskosten 400 fl G. Zimentirungskosten 200 fl H. Brennholz für die Kanzleien und Deputate 260 fl Zusammen 9609 fl Ad D. ist die Remuneration für die Ordnung des Stadtar- chives mit 360 fl ÖW einbezogen. Diese Ansätze, welche nach dem eben vorliegenden Rechnungsab- schluße des Verwaltungsjahres 1859 von 9926 fl 93 xr noch eine

Beilage D. Weniger als im vorigen Jahre, weil die Einkommensteuer schon bei der Erhebung der AktivInteressen abgezogen wird. Rubrik II. Verwaltungskosten A. Besoldungen, Bestallungen und Löhnungen der Beamten und Diener 5212 fl B. Pensionen, Provisionen, Erziehungsbeiträge und Gnadengaben 1766 fl C. Kanzley-Erfordernisse, Porto und Stempeln 871 fl D. Gemeinde-Vertrettung, Diäten, Reisekosten und Remunerationen 860 fl E. Conscriptions und Rekrutirgskosten 40 fl F. Militär-Einquartirungs und Vorspannskosten 400 fl G. Zimentirungskosten 200 fl H. Brennholz für die Kanzleien und Deputate 260 fl Zusammen 9609 fl Ad D. ist die Remuneration für die Ordnung des Stadtarchives mit 360 fl ÖW einbezogen. Diese Ansätze, welche nach dem eben vorliegenden Rechnungsabschluße des Verwaltungsjahres 1859 von 9926 fl 93 xr noch eine

Ersparung von 317 fl 93 xr im Besoldungsstatus nachweisen, werde ich durch einen besonderen Vortrag begründen, und die dießfälligen Anträge Ihrer Schlußfassung empfehlen. Rubrik III. Unterrichts Anstalten Nemlich davon jene Kosten, welche der Stadtkommune als Patron allein zur Last fallen 706 fl indem die gesamten Schulkosten mit 4084 fl veranschlagt sind, wovon aber 3378 fl nur vorkhußweise aus der Stadtkasse bezalt, und im Jahre 1862 durch die besondere Schulkosten-Repartition von der Vereinigten Schulgemeinde wieder hereingebracht und der Stadtkasse zurück ersetzt werden. Rubrik IV. Armen Versorgung Und zwar die Ergänzung der unzulänglichen Einkünfte des Armen Institutes 5250 fl Im Jahre 1859 wurde das Armen Institut aus der Stadtkasse mit 4655 fl 31 xr ÖW dotirt, und dürfte daher der Antrag zu hoch sein.

Ersparung von 317 fl 93 xr im Be- soldungsstatus nachweisen, werde ich durch einen besonderen Vortrag begründen, und die dießfälligen Anträge Ihrer Schlußfassung empfehlen. Rubrik III. Unterrichts Anstalten Nemlich davon jene Kosten, welche der Stadtkommune als Patron allein zur Last fallen 706 fl indem die gesamten Schulkosten mit 4084 fl veranschlagt sind, wo- von aber 3378 fl nur vorkhuß- weise aus der Stadtkasse bezalt, und im Jahre 1862 durch die besondere Schulkosten-Repartition von der Vereinigten Schulge- meinde wieder hereingebracht und der Stadtkasse zurück er- setzt werden. Rubrik IV. Armen Versorgung Und zwar die Ergänzung der unzulänglichen Einkünfte des Armen Institutes 5250 fl Im Jahre 1859 wurde das Ar- men Institut aus der Stadtkasse mit 4655 fl 31 xr ÖW dotirt, und dürfte daher der Antrag zu hoch sein.

Rubrik V. Erhaltung der öffentl. Sicherheit A. Kosten der städt. Polizeiwache 1392 fl B. Kosten der städt. Arreste nebst Verpflegung und Kleidung der Arrestanten 300 fl C. Kosten der Feuerlösch Anstal- ten 840 fl D. Kosten der öffentl. Beleuchtung 2000 fl Zusammen 4552 fl Nach der Begründung in der Beilage G. ad D. Die wenn auch nur theil- weise Veränderung an der bis- herigen Beleuchtungsart wird von dem Resultate der bezüg- lichen Versuche und den hierauf gestützten Anträgen abhängen. Rubrik VI. Sanitäts-Pflege A. Kosten der Stadtärzte und Hebamen 313 fl B. Kasten der Fleischbeschauer 82 fl C. do. der Gassenreinigung samt Aufspritzen 250 fl D. Andere Sanitäts Auslagen 31 fl 676 fl Rubrik VII. Einbringung der städt. Gefälle Einhebungs-Remunerationen, Kosten der Haftseile etc. 240 fl

Rubrik V. Erhaltung der öffentl. Sicherheit A. Kosten der städt. Polizeiwache 1392 fl B. Kosten der städt. Arreste nebst Verpflegung und Kleidung der Arrestanten 300 fl C. Kosten der Feuerlösch Anstalten 840 fl D. Kosten der öffentl. Beleuchtung 2000 fl Zusammen 4552 fl Nach der Begründung in der Beilage G. ad D. Die wenn auch nur theilweise Veränderung an der bisherigen Beleuchtungsart wird von dem Resultate der bezüglichen Versuche und den hierauf gestützten Anträgen abhängen. Rubrik VI. Sanitäts-Pflege A. Kosten der Stadtärzte und Hebamen 313 fl B. Kasten der Fleischbeschauer 82 fl C. do. der Gassenreinigung samt Aufspritzen 250 fl D. Andere Sanitäts Auslagen 31 fl 676 fl Rubrik VII. Einbringung der städt. Gefälle Einhebungs-Remunerationen, Kosten der Haftseile etc. 240 fl

Rubrik VIII. Auslagen des städt. Bauamtes A. Erhaltung der städt. Gebäude 179 fl B do der Brücken, Stege, Wasserwerke und Schlachten 2295 fl darunter sind begriffen: 3 Hauptbrücken in einer Gesammtlänge von 138 Klafter, 7 Nebenbrücken und 5 Stege. C. Erhaltung der gepflasterten Strassen und der öffentlichen Stiegen 140 fl Die beantragte Einführung eines neuen StrassenpflasterSystemes erscheint bei den Neubauten. D. Erhaltung der beschotterten Strassen, deren Stützmauern und Barrieren 757 fl E. Erhaltung der Kanäle u Brunnen etz. 150 fl F. Anschaffung von Materialien (Holz, Eisen, Kalk, Ziegel etz.) 2465 fl G. Verschiedene andere bauämtliche Auslagen (Requisiten Werkzeuge etz.) 215 fl Zusammen 6201 fl während im Jahre 1859 diese Auslagen laut Rechnungs Abschluß 6956 fl betrugen, daher in den Unterabtheilungen A. u. D. Ueberschreitungen zu gewärtigen sind.

Rubrik VIII. Auslagen des städt. Bauamtes A. Erhaltung der städt. Gebäude 179 fl B do der Brücken, Stege, Wasserwerke und Schlachten 2295 fl darunter sind begriffen: 3 Haupt- brücken in einer Gesammtlänge von 138 Klafter, 7 Nebenbrücken und 5 Stege. C. Erhaltung der gepflasterten Strassen und der öffentlichen Stiegen 140 fl Die beantragte Einführung ei- nes neuen Strassenpflaster- Systemes erscheint bei den Neu- bauten. D. Erhaltung der beschotterten Strassen, deren Stützmauern und Barrieren 757 fl E. Erhaltung der Kanäle u Brunnen etz. 150 fl F. Anschaffung von Materialien (Holz, Eisen, Kalk, Ziegel etz.) 2465 fl G. Verschiedene andere bauämt- liche Auslagen (Requisiten Werk- zeuge etz.) 215 fl Zusammen 6201 fl während im Jahre 1859 diese Aus- lagen laut Rechnungs Abschluß 6956 fl betrugen, daher in den Un- terabtheilungen A. u. D. Ueber- schreitungen zu gewärtigen sind.

Rubrik IX. Interessen von den Passiv Capitalien Nemlich von dem Schmidberger' schen Fidei Comiß Capital zu 1140 fl Einl. Schein und dem Darlehen bei der Sparkassa pr 27.525 fl ÖW zusammen mit 1506 fl Rubrik X. Abschreibung von Gebühren Uneinbringliche Rückstande etz. 40 fl Rubrik XI. Verschiedene andere gewöhnl. Auslagen Brandassekuranz, Pul- veranschaffung zur Frohnleich- nahmsfeyer etz. 250 fl Summa der gewöhnl. Auslagen 29.815 fl B. Ausserordentl Auslagen Rubrik XII. Ankauf oder Neubauten und Hauptumstaltungen von Gebäuden, Brücken, Strassen etc. Auf die projekterte Errich- tung eines Würfelpflasters in den 3 Hauptstrassen wird eine Theilzalung beantragt von 2000 fl Rubrik XIII. Zurückzahlung von Passiv Capitalien Wird keine beantragt. Rubrik XIV. Rechnungs-Guthabungen Keine.

Rubrik IX. Interessen von den Passiv Capitalien Nemlich von dem Schmidberger' schen Fidei Comiß Capital zu 1140 fl Einl. Schein und dem Darlehen bei der Sparkassa pr 27.525 fl ÖW zusammen mit 1506 fl Rubrik X. Abschreibung von Gebühren Uneinbringliche Rückstande etz. 40 fl Rubrik XI. Verschiedene andere gewöhnl. Auslagen Brandassekuranz, Pulveranschaffung zur Frohnleichnahmsfeyer etz. 250 fl Summa der gewöhnl. Auslagen 29.815 fl B. Ausserordentl Auslagen Rubrik XII. Ankauf oder Neubauten und Hauptumstaltungen von Gebäuden, Brücken, Strassen etc. Auf die projekterte Errichtung eines Würfelpflasters in den 3 Hauptstrassen wird eine Theilzalung beantragt von 2000 fl Rubrik XIII. Zurückzahlung von Passiv Capitalien Wird keine beantragt. Rubrik XIV. Rechnungs-Guthabungen Keine.

Rubrik XV. Verschiedene andere außerordentl. Kosten Unvorhergesehene Kosten 1000 fl Summa der außerordentl. Auslagen 3000 fl C. Durchlaufende Ausgaben Rubrik XVI. Zu leistende Vorschüsse gegen Rückvergütung. A. Schulkosten vom Jahre 1861, welche im Jahre 1862 durch die besondere Schulkonkurrenz Umlage wieder herein zu bringen sind pr 3378 fl Videat Ausgabsrubrik III B. Andere gegen Rückvergütung zu bestreitende Ausgaben 100 fl Zusammen 3478 fl Rubrik XVII. Zurückzuerfolgende fremde Gelder A. In die hiesigen Brauer sind die einbezalten Verzehrungssteuer-Gemeindezuschläge für das auswärts verführte Bier wieder zurückzuersetzen mit circa 2000 fl B. Die Einkommensteuer der Beamten, welche an das kk. Steueramt abzuführen ist mit 17 fl Zusammen 2017 fl Summa der durchlaufenden Ausgaben 5495 fl

Rubrik XV. Verschiedene andere außerordentl. Kosten Unvorhergesehene Kosten 1000 fl Summa der außerordentl. Auslagen 3000 fl C. Durchlaufende Ausgaben Rubrik XVI. Zu leistende Vorschüsse gegen Rückvergütung. A. Schulkosten vom Jahre 1861, welche im Jahre 1862 durch die besondere Schulkonkurrenz Umlage wieder herein zu brin- gen sind pr 3378 fl Videat Ausgabsrubrik III B. Andere gegen Rückvergü- tung zu bestreitende Ausgaben 100 fl Zusammen 3478 fl Rubrik XVII. Zurückzuerfolgende fremde Gelder A. In die hiesigen Brauer sind die einbezalten Verzehrungs- steuer-Gemeindezuschläge für das auswärts verführte Bier wieder zurückzuersetzen mit circa 2000 fl B. Die Einkommensteuer der Beamten, welche an das kk. Steueramt abzuführen ist mit 17 fl Zusammen 2017 fl Summa der durchlaufenden Ausgaben 5495 fl

Zusammensatz. der zu erwartenden Ausgaben A. Gewöhnliche 29.815 fl B. Ausserordentl. 3000 fl C. Durchlaufende 5495 fl Hauptsume 38.310 fl Bilanz Werden den zu erwartenden gewöhnlichen Einnahmen pr 19.1297 fl die gewöhnliche Ausgaben entgegen- gehalten mit 29.8157 fl so ertheint hiebei schon ein Ab- gang von 10.686 fl und wenn dann demselben auch noch die außerordentlichen und durchlaufenden Aussgaben zugeschlagen werden mit 8495 fl so erhöht sich hiernach der Gesamtabgang auf 19.181 fl welcher durch die Verwendung der außerordentlichen und durchlaufenden Einnahmen pr 19.256 fl seine vollständige Begleichung findet und sogar noch einen Ueberkhuß von 75 fl gewähren dürfte. Seit zehn Jahren ist die Ge- meinde Verwaltung zum ersten male in der erfreulichen Lage, einen Jahresvoranschlag

Zusammensatz. der zu erwartenden Ausgaben A. Gewöhnliche 29.815 fl B. Ausserordentl. 3000 fl C. Durchlaufende 5495 fl Hauptsume 38.310 fl Bilanz Werden den zu erwartenden gewöhnlichen Einnahmen pr 19.1297 fl die gewöhnliche Ausgaben entgegengehalten mit 29.8157 fl so ertheint hiebei schon ein Abgang von 10.686 fl und wenn dann demselben auch noch die außerordentlichen und durchlaufenden Aussgaben zugeschlagen werden mit 8495 fl so erhöht sich hiernach der Gesamtabgang auf 19.181 fl welcher durch die Verwendung der außerordentlichen und durchlaufenden Einnahmen pr 19.256 fl seine vollständige Begleichung findet und sogar noch einen Ueberkhuß von 75 fl gewähren dürfte. Seit zehn Jahren ist die Gemeinde Verwaltung zum ersten male in der erfreulichen Lage, einen Jahresvoranschlag

dem löblichen Gemeinderathe zu unterbreiten, in welchem das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben vollständig hergestellt ist. Die anzuhoffenden Auslagen der Gemeinde erscheinen durch ihre sichergestellten oder doch mit großter Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Einnahmen gedeckt. Das Präliminare des nächsten Verwaltungsjahres läßt keinen Abgang besorgen. Die Ansätze der Einnahmen sind möglich niedrig, die der Ausgaben gewissenhaft hoch angesetzt, so daß zu erwarten steht, daß letztere in manchen Posten eine geringere Belastung der städt. Kassa in Wirklichkeit zur Folge haben werden. Die vollkommene Deckung des Abganges vom Vorjahre, die gegenwärtig eingeführte und streng eingehaltene, sogleiche Berichtigung sämtl. Ausgabsposten im Laufe des Jahres, – die stete Evidenz sämtlicher, das städt. Budget

dem löblichen Gemeinderathe zu unterbreiten, in welchem das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben vollständig her- gestellt ist. Die anzuhoffenden Auslagen der Gemeinde erscheinen durch ihre sichergestellten oder doch mit großter Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Einnahmen gedeckt. Das Präliminare des nächsten Verwaltungsjahres läßt keinen Abgang besorgen. Die Ansätze der Einnahmen sind möglich niedrig, die der Ausgaben gewissenhaft hoch an- gesetzt, so daß zu erwarten steht, daß letztere in manchen Posten eine geringere Bela- stung der städt. Kassa in Wirk- lichkeit zur Folge haben werden. Die vollkommene Deckung des Abganges vom Vorjahre, die gegenwärtig eingeführte und streng eingehaltene, sogleiche Berichtigung sämtl. Ausgabsposten im Laufe des Jahres, – die stete Evidenz sämtlicher, das städt. Budget

treffenden Akkordverbindlich- keiten, die genaue Beachtung und Durchführung der den städtischen Amtsorganen zur Pflicht gemachten, unab- weichlichen Anordnungen des Gemeinderathes in Be- zug auf Anschaffungen und Herstellungen, endlich der feste und entschiedene Wille des Gemeinderathes und der Gemeindevorstehung so weit als es im Bereiche, des möglichen gelegen ist, eben an diesen Voran- schlägen zu halten, verbürgen soweit menschliche Berechnung reicht, die Realisirung dieses Jahresvoranschlages und den aktiven Stand der städt. Finanzen für das Ver- waltungsjahr 1861. Auf diese Begründung stellt das Comité die Eingangs er- wähnten Anträge zur Be- rathung und Schlußfassung. 1. Ueber genauen Vortrag aller Einzelnposten und deren speziellen Erörterung, wird der vom permanenten Comité

treffenden Akkordverbindlichkeiten, die genaue Beachtung und Durchführung der den städtischen Amtsorganen zur Pflicht gemachten, unabweichlichen Anordnungen des Gemeinderathes in Bezug auf Anschaffungen und Herstellungen, endlich der feste und entschiedene Wille des Gemeinderathes und der Gemeindevorstehung so weit als es im Bereiche, des möglichen gelegen ist, eben an diesen Voranschlägen zu halten, verbürgen soweit menschliche Berechnung reicht, die Realisirung dieses Jahresvoranschlages und den aktiven Stand der städt. Finanzen für das Verwaltungsjahr 1861. Auf diese Begründung stellt das Comité die Eingangs erwähnten Anträge zur Berathung und Schlußfassung. 1. Ueber genauen Vortrag aller Einzelnposten und deren speziellen Erörterung, wird der vom permanenten Comité

geprüfte und richtig gestellte Voranschlag für das Verwaltgs. Jahr 1861 in allen seinen Einnahms und Ausgabsrubriken in den nachgewiesenen summarischen Ansätzen mit dem Vorbehalte der nach der Gemeindeordnung dem Gemeinderathe obliegenden einschlägigen Nachtragsverhandlungen, und den sich hiedurch ergebenden Rektifikationen in heutiger Sitzung gemeinderäthlich genehmigt und wird behufs der Deckung des aus der Bilanze sich ergebenden Defizits resp. der Flüßigmachung der sub A. B. C. aufgeführten außerordentlichen Einnahmen die Gemeinde Umlage auf die direkten und in direkten Steuern mit 20%, dann die Umlage auf den Miethzinsgulden nach dem bisherigen Ausmaße eingehoben. 2. Zur Einbringung der Vorschußweise bestrittenen Schulkosten, welche der Stadtkasse wieder zugeführt werden müssen, sind 10% auf die vereinigte Schulkonkurrenz zu repartiren,

geprüfte und richtig gestellte Voranschlag für das Verwaltgs. Jahr 1861 in allen seinen Ein- nahms und Ausgabsrubriken in den nachgewiesenen summarischen Ansätzen mit dem Vorbehalte der nach der Gemeindeordnung dem Gemeinderathe obliegenden einschlägigen Nachtragsverhand- lungen, und den sich hiedurch er- gebenden Rektifikationen in heutiger Sitzung gemeinde- räthlich genehmigt und wird behufs der Deckung des aus der Bilanze sich ergebenden Defizits resp. der Flüßigmachung der sub A. B. C. aufgeführten außerordentlichen Einnahmen die Gemeinde Umlage auf die direkten und in direkten Steuern mit 20%, dann die Umlage auf den Miethzins- gulden nach dem bisherigen Ausmaße eingehoben. 2. Zur Einbringung der Vor- schußweise bestrittenen Schul- kosten, welche der Stadtkasse wieder zugeführt werden müssen, sind 10% auf die vereinigte Schulkonkurrenz zu repartiren,

sich hiebei nach dem pro 1860 festgestellten Steuer Kataster zu benehmen, und ist diese Repartition im Ausweise jener über die Gemeinde- Umlage besonders vorzu- schreiben, indem die Einhebung der Schulkosten bezüglich der Gemeindeglieder wahrscheinlich von der Gemeinde selbst besorgt werden wird; für die außerhalb des Gemein- debezirkes Steyr befindlichen eingeschulten Steuerpflichtigen ist eine eigene Repartition nach dem gleichen Maßstabe zu verfaßen, und die Einhebung nach den bestehenden Verord- nungen entweder bei dem kk. Steueramte oder dem betreffenden Gemeindevor- stande zu St. Ulrich Sirning zu veranlassen. 3. Um die dekretirte 20% Um- lage auf die direkten Steuern im Gemeindebezirke zu reali- siren, und die Einhebung im Mo- nate Jänner vorzunehmen wird der Rechnungs Revident angewiesen, den Repartitions-

sich hiebei nach dem pro 1860 festgestellten Steuer Kataster zu benehmen, und ist diese Repartition im Ausweise jener über die GemeindeUmlage besonders vorzuschreiben, indem die Einhebung der Schulkosten bezüglich der Gemeindeglieder wahrscheinlich von der Gemeinde selbst besorgt werden wird; für die außerhalb des Gemeindebezirkes Steyr befindlichen eingeschulten Steuerpflichtigen ist eine eigene Repartition nach dem gleichen Maßstabe zu verfaßen, und die Einhebung nach den bestehenden Verordnungen entweder bei dem kk. Steueramte oder dem betreffenden Gemeindevorstande zu St. Ulrich Sirning zu veranlassen. 3. Um die dekretirte 20% Umlage auf die direkten Steuern im Gemeindebezirke zu realisiren, und die Einhebung im Monate Jänner vorzunehmen wird der Rechnungs Revident angewiesen, den Repartitions-

Ausweis mit möglichster Beschleinigung anzufertigen und sich hiebei nach Maßgabe der im II. Semester des Verwaltungsjahres 1860 eingehobenen direkten Besteuerung unter Berücksichtigung der im I. Semester 1861 eintrettenden neuen Erwerbsteuerbelegungen und etwaigen Abschreibungen zu benehmen. Nach Bewerkstelligung ist die bezügliche Kundmachung mit der Einzalung in einer Rate in Vorlage zu bringen. 4. Zur rechtzeitigen Flüssigmachung der 20% Verzehrungssteuer Zuschläge von dem hier erzeugten Bier ist sich mittelst Note an die kk. Finanz Bezirksdirektion in Linz mit dem dienstlichen Ersuchen zu wenden, die Einhebung, wie bisher, durch das kk. Hauptzollamt in Steyr zu veranlassen. Das eingeführte Bier ist nach der bis herigen Manipulation an den städt. Schranken mit dem gleichen

Ausweis mit möglichster Be- schleinigung anzufertigen und sich hiebei nach Maßgabe der im II. Semester des Ver- waltungsjahres 1860 eingeho- benen direkten Besteuerung unter Berücksichtigung der im I. Semester 1861 ein- trettenden neuen Erwerb- steuerbelegungen und et- waigen Abschreibungen zu benehmen. Nach Bewerk- stelligung ist die bezügliche Kundmachung mit der Einzalung in einer Rate in Vorlage zu bringen. 4. Zur rechtzeitigen Flüssigma- chung der 20% Verzehrungssteu- er Zuschläge von dem hier erzeugten Bier ist sich mittelst Note an die kk. Finanz Bezirksdirektion in Linz mit dem dienstlichen Ersuchen zu wenden, die Einhebung, wie bisher, durch das kk. Hauptzollamt in Steyr zu veranlassen. Das eingeführte Bier ist nach der bis herigen Manipulation an den städt. Schranken mit dem gleichen

20 % tigen Gemeindezuschlage zu belegen. Hinsichtlich der Wirthe und Fleischer werden die abgefundenen Pauschalbeträge gleichfalls wieder mit dem 20% Zuschlage belegt. 5. Um sich in steter Uebersicht der Geschäftsführung der Ver- waltungsorgane zu erhalten, und der Verpflichtung des §. 69 der Gemeindeordnung zu ge- nügen, wird das Kassaamt angewiesen, die Verschreibung der Gebühren in der Rechnung nach den im Voranschlage festgestellten Rechnungs- rubriken zu pflegen, und ist es Aufgabe des Bau-In- spizienten die unter Rubrik VIII aufgezälten Erfordernisse rechtzeitig zur gemeinderäthlichen Verhandlung in Antrag zu bringen, über Materialien- Zuwachs und Abfall das be- zügliche Journal zu führen, und das Materialien und Requisiten Inventarium stets in gehöriger Evidenz zu halten.

20 % tigen Gemeindezuschlage zu belegen. Hinsichtlich der Wirthe und Fleischer werden die abgefundenen Pauschalbeträge gleichfalls wieder mit dem 20% Zuschlage belegt. 5. Um sich in steter Uebersicht der Geschäftsführung der Verwaltungsorgane zu erhalten, und der Verpflichtung des §. 69 der Gemeindeordnung zu genügen, wird das Kassaamt angewiesen, die Verschreibung der Gebühren in der Rechnung nach den im Voranschlage festgestellten Rechnungsrubriken zu pflegen, und ist es Aufgabe des Bau-Inspizienten die unter Rubrik VIII aufgezälten Erfordernisse rechtzeitig zur gemeinderäthlichen Verhandlung in Antrag zu bringen, über MaterialienZuwachs und Abfall das bezügliche Journal zu führen, und das Materialien und Requisiten Inventarium stets in gehöriger Evidenz zu halten.

6. Nachdem das Hauptbedürfniß einer geregelten Wirthschaft erfordert, daß der aus einer gewissenhaften Prüfung aller Einnahms- und Ausgabsposten hervorgegangene Jahresvoranschlag die Basis der Rechnungsführung bilde, und im Laufe des Verwaltungsjahres bei den speziellen Verhandlungen möglichst genau zugehalten werde, um jederzeit den ziffermäßigen Stand in den einzelnen Zweigen der Verwaltung unzweifelhaft erheben zu können, so ist das Gebahrungsergebniß der Gemeindekasse, so wie sämtl. unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten allmonatlich vom Referenten der FinanzSektion dem Gemeinderathe in Vorlage zu bringen. 7. In Gemäßheit des h. Statthalterey Erlaßes vom 17. August 1860 Z. 188442 ist die summarische Nachweisung der Hauptergebnisse des festgestellten Gemeindevoranschlages für das Verwaltungsjahr 1861 in der

6. Nachdem das Hauptbedürfniß einer geregelten Wirthschaft erfordert, daß der aus einer gewissenhaften Prüfung aller Einnahms- und Ausgabsposten hervorgegangene Jahresvor- anschlag die Basis der Rech- nungsführung bilde, und im Laufe des Verwaltungsjahres bei den speziellen Verhandlungen möglichst genau zugehalten werde, um jederzeit den ziffer- mäßigen Stand in den einzelnen Zweigen der Verwaltung un- zweifelhaft erheben zu können, so ist das Gebahrungsergebniß der Gemeindekasse, so wie sämtl. unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten allmonatlich vom Referenten der Finanz- Sektion dem Gemeinderathe in Vorlage zu bringen. 7. In Gemäßheit des h. Statthal- terey Erlaßes vom 17. August 1860 Z. 188442 ist die summarische Nachweisung der Hauptergeb- nisse des festgestellten Gemein- devoranschlages für das Ver- waltungsjahr 1861 in der

vorgeschriebenen Form in Amte abzufaßen, und inner- halb der gegebenen Frist zur hochartigen Vorlage gebracht zu werden. 8. Damit diese administra- tiven Anordnungen mit dem Beginne des Verwaltungs- jahres ohne Störung in Kraft treten können, ergehen an die hiebei betheiligten Organe die gemessensten Aufträge zur genauesten Darnachachtung und sind sonach hievon der Rechnungs- Revident und Bau-Inspizient mit Protokollsextrakten von diesen gemeinderäthlichen Verfügungen, das Kassaamt mittelst Abschrift des genehmig- ten Voranschlages, das Expedit mit Vorhalt zu verständi- gen, und eine Abschrift die- ses Vortrages dem Referen- ten auszufertigen. Einhellig nach diesen Anträgen. 5071. Vortrag über den Personal- und Besoldungs-Stand der Be- amten und Diener des

vorgeschriebenen Form in Amte abzufaßen, und innerhalb der gegebenen Frist zur hochartigen Vorlage gebracht zu werden. 8. Damit diese administrativen Anordnungen mit dem Beginne des Verwaltungsjahres ohne Störung in Kraft treten können, ergehen an die hiebei betheiligten Organe die gemessensten Aufträge zur genauesten Darnachachtung und sind sonach hievon der RechnungsRevident und Bau-Inspizient mit Protokollsextrakten von diesen gemeinderäthlichen Verfügungen, das Kassaamt mittelst Abschrift des genehmigten Voranschlages, das Expedit mit Vorhalt zu verständigen, und eine Abschrift dieses Vortrages dem Referenten auszufertigen. Einhellig nach diesen Anträgen. 5071. Vortrag über den Personal- und Besoldungs-Stand der Beamten und Diener des

städtischen Amtes. Der gegenwärtig zur Berathung vorliegende Voranschlag für das Verwaltungsjahr 1861 gibt nothwendig Veranlassung, das Erforderniß des Standes und der Bezuge des städtischen Amtspersonales in Erwägung zu ziehen. Die gemäß der §. §. 91 und 111 der hierstädtischen Allerhöchst sanktionirten Gemeindeordnung im Artikel 22 der bisherigen Geschäftsordnung des Gemeinderathes vorgeschriebene Regelung des Gemeindeamtes blieb von der Constituirung des Gemeinderathes an bis zum Jahre 1858 in der Schwebe. Die Organisirung des städt. Amtes mit genauer Abgränzung der den einzelnen Individuen desselben zuzuweisenden Geschäfte wurde um so wichtiger und dringender, als die Geschäfte der Gemeindeverwaltung selbst sich mehrten und insbesondere die Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises bei dem

städtischen Amtes. Der gegenwärtig zur Berathung vorliegende Voranschlag für das Verwaltungsjahr 1861 gibt nothwendig Veranlassung, das Erforderniß des Standes und der Bezuge des städtischen Amtspersonales in Erwägung zu ziehen. Die gemäß der §. §. 91 und 111 der hierstädtischen Allerhöchst sanktionirten Gemeindeord- nung im Artikel 22 der bis- herigen Geschäftsordnung des Gemeinderathes vorgeschriebene Regelung des Gemeindeamtes blieb von der Constituirung des Gemeinderathes an bis zum Jahre 1858 in der Schwebe. Die Organisirung des städt. Amtes mit genauer Abgränzung der den einzelnen Individuen desselben zuzuweisenden Geschäfte wurde um so wichtiger und dringender, als die Geschäfte der Gemeindeverwaltung selbst sich mehrten und insbesondere die Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises bei dem

Umstande, als der Gemeinde mit hohen Ministerial Er- laße vom 8. Juni 1855 Z. 107 die politische Verwaltung im Stadtbezirke Steyr übertra- gen wurde, dem Amtswirkungs- kreis eines politischen Bezirks- Amtes umfaßen. Es wurde demgemäß mit Ge- meinderathsbeschluße vom 2. Merz 1858 Z. 1022 der rechts- kundige Herr Sekretär in seiner Eigenschaft als Kanzley- Vorsteher mit der wichtigen Regelung des städt. Amtes betraut, und das Prinzip des von selbem vorgeschlagenen Organisirungs Entwurfes in der Sitzung des Gemeinde- rathes vom 31. August 1858 Z. 5141 genehmigt. Diese Regulierung der städt. Amtsgeschäfte ist nun zum vollständigen Abschluße ge- diehen und ich bin in der er- freulichen Lage meine volle Ueberzeugung hierüber dahin aussprechen zu können, daß durch selbe die Interessen des Dienstes nicht minder

Umstande, als der Gemeinde mit hohen Ministerial Erlaße vom 8. Juni 1855 Z. 107 die politische Verwaltung im Stadtbezirke Steyr übertragen wurde, dem Amtswirkungskreis eines politischen BezirksAmtes umfaßen. Es wurde demgemäß mit Gemeinderathsbeschluße vom 2. Merz 1858 Z. 1022 der rechtskundige Herr Sekretär in seiner Eigenschaft als KanzleyVorsteher mit der wichtigen Regelung des städt. Amtes betraut, und das Prinzip des von selbem vorgeschlagenen Organisirungs Entwurfes in der Sitzung des Gemeinderathes vom 31. August 1858 Z. 5141 genehmigt. Diese Regulierung der städt. Amtsgeschäfte ist nun zum vollständigen Abschluße gediehen und ich bin in der erfreulichen Lage meine volle Ueberzeugung hierüber dahin aussprechen zu können, daß durch selbe die Interessen des Dienstes nicht minder

wie die materiellen der Gemeinde wesentlich gefördert wurden. War es nehmlich vor Allem gebothen, die Amtsgeschäfte derart einzutheilen und den einzelnen Individuen dergestalt zuzuweisen, daß eine vorschriftsmäßig genaue und schnelle Besorgung derselben mit Grund zu erwarten, steht, — so erschien es andererseits nicht minder nothwendig, diese Geschäftseintheilung auf eine solche Weise zu treffen, daß die Finanzkräfte der Gemeinde so viel als möglich geschont und wenn thunlich durch Ersparung gehoben werden. Nach dem nun vollendeten und bereits aktiven Stande des regulirten städt. Amtes, in welchem unter der Oberleitung des Bürgermeisters sämtliche Geschäfte des natürlichen und übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde besorgt werden, fungiren folgende Amts-Individuen: 1. der Bürgermeister 2. der rechtskundige Sekretär und Kanzley Vorsteher

wie die materiellen der Gemeinde wesentlich gefördert wurden. War es nehmlich vor Allem gebothen, die Amtsgeschäfte derart einzutheilen und den einzelnen Individuen dergestalt zuzuwei- sen, daß eine vorschriftsmäßig genaue und schnelle Besorgung derselben mit Grund zu erwarten, steht, — so erschien es anderer- seits nicht minder nothwendig, diese Geschäftseintheilung auf eine solche Weise zu treffen, daß die Finanzkräfte der Gemeinde so viel als möglich geschont und wenn thunlich durch Ersparung gehoben werden. Nach dem nun vollendeten und bereits aktiven Stande des regulirten städt. Amtes, in welchem unter der Oberlei- tung des Bürgermeisters sämtliche Geschäfte des natürlichen und über- tragenen Wirkungskreises der Gemeinde besorgt werden, fungiren folgende Amts-In- dividuen: 1. der Bürgermeister 2. der rechtskundige Sekretär und Kanzley Vorsteher

3. ein Kassier 4. ein Expeditor 5. ein Kanzellist für die Be- sorgung des Raths- und Ein- reichungs Protokolles und der Registratur so wie der Mundirungsgeschäfte 6. ein Kanzellist für die Be- sorgung der Polizei-, Militär-, Conscriptions- und Vorspannsge- schäfte 7. ein Amtsdiener 8. ein Kassadiener 9. ein Bauamtschaffer 10. - 15. ein Polizeiwachtmeister, ein Polizeikorporal und 4 Wachmänner. Die Gebühren und Besoldun- gen dieser im Dienste der Gemeinde fungirenden Amts- personen, welche individuell im beiliegenden Ausweise aufscheinen, betragen jähr- lich zusammen 5432 fl 15 xr. Vor Beginn der im Jahre 1858 begonnen Regelung des städt. Amtes betrug der Stand sämtlicher Amtsindividuen 22; der jährliche Gesamtbetrag der Gebüren und Gehalte derselben in oester Währung 7994 fl 65 xr.

3. ein Kassier 4. ein Expeditor 5. ein Kanzellist für die Besorgung des Raths- und Einreichungs Protokolles und der Registratur so wie der Mundirungsgeschäfte 6. ein Kanzellist für die Besorgung der Polizei-, Militär-, Conscriptions- und Vorspannsgeschäfte 7. ein Amtsdiener 8. ein Kassadiener 9. ein Bauamtschaffer 10. - 15. ein Polizeiwachtmeister, ein Polizeikorporal und 4 Wachmänner. Die Gebühren und Besoldungen dieser im Dienste der Gemeinde fungirenden Amtspersonen, welche individuell im beiliegenden Ausweise aufscheinen, betragen jährlich zusammen 5432 fl 15 xr. Vor Beginn der im Jahre 1858 begonnen Regelung des städt. Amtes betrug der Stand sämtlicher Amtsindividuen 22; der jährliche Gesamtbetrag der Gebüren und Gehalte derselben in oester Währung 7994 fl 65 xr.

Ausweis über die Besoldungen, Löhnungen und Taggelder der Beamten u. sonstigen Angestellten der Gemdeverwaltg. Steyr Im Jahre 1858 A. Besoldungen der Beamten Herrn Bürgermeister Funktionsgebühr 840 Sekretär Aichinger Besoldung 840 Kaßier Schiefermayr do 735 Distrikts Aktuar Willner do 630 do und Remuneration 105 Expeditor Amtmann Besoldung 420 do und Remuneration 105 Registrant Weber Besoldg. s. Zuschuß 404 Kanzellist Gruber Besoldung. 315 4394 fl B. Löhnungen der Diener Rathsdiener Dumbacher samt Zuschuß 185 Kassadiener Parfußer tägl. 52 ½ xr 192 15 Bauamtsschaffer Weiß 78 75 Rathhaus Hausmeisterin Gradl 105 derselben für die Beleuchtungsbesorgung 315 875 fl 90 xr C. Tag-Gelder Diurnist Faßbänder tägl. 78 7/10 288 75 Frauneder do 288 75 Karl tägl. 84 v. 306 60 884 f 10 xr D. Kosten der Sicherheits = Wache Polizeiwachmstr. Wansner Besoldg 315 do Korporal Rechinger Löhnung 215 25 6 Wachmanner täglich a 42 xr 919 80 Monturskosten für diese 8 Mann 390 60 1840 fl 65 xr Summa in Oestr. Währg. 7994 fl 65 xr

Ausweis über die Besoldungen, Löhnungen und Taggelder der Beamten u. sonstigen Angestellten der Gemdeverwaltg. Steyr Im Jahre 1858 A. Besoldungen der Beamten Herrn Bürgermeister Funktionsgebühr 840 〃 Sekretär Aichinger Besoldung 840 〃 Kaßier Schiefermayr do 735 〃 Distrikts Aktuar Willner do 630 do und Remuneration 105 〃 Expeditor Amtmann Besoldung 420 do und Remuneration 105 〃 Registrant Weber Besoldg. s. Zuschuß 404 〃 Kanzellist Gruber Besoldung. 315 4394 fl B. Löhnungen der Diener Rathsdiener Dumbacher samt Zuschuß 185 Kassadiener Parfußer tägl. 52 ½ xr 192 15 Bauamtsschaffer Weiß 78 75 Rathhaus Hausmeisterin Gradl 105 derselben für die Beleuchtungsbesorgung 315 875 fl 90 xr C. Tag-Gelder Diurnist Faßbänder tägl. 78 7/10 288 75 〃 Frauneder do 288 75 〃 Karl tägl. 84 v. 306 60 884 f 10 xr D. Kosten der Sicherheits = Wache Polizeiwachmstr. Wansner Besoldg 315 do Korporal Rechinger Löhnung 215 25 6 Wachmanner täglich a 42 xr 919 80 Monturskosten für diese 8 Mann 390 60 1840 fl 65 xr Summa in Oestr. Währg. 7994 fl 65 xr

Für das Jahr 1861 A. Besoldungen der Beamten Hr. Bürgermeister Funktionsgebühr 840 〃 Sekretär Aichinger Besoldung 840 〃 Kaßier Willner do 735 〃 Expeditor Amtmann do 420 do und Remuneration 105 〃 Kanzellist Gruber Besoldung 315 〃 do Karl do 315 3570 fl B. Löhnungen der Diener u. Angestellten Bauamtsschaffer Weiß 78 75 Kassadiener Parfußer 192 15 Rathhaus-Hausmeister u. Amtsd. Gradl 200 470 fl 90 xr C. Tag-Gelder D. Kosten der Sicherheits-Wache Polizeiwachtmstr. Wansner Besoldg 315 do Korporal Bachinger Löhnung 215 25 4 Wachmänner tägl. a 42 xr 614 Monturskosten für diese 6 Mann 247 1391 fl 25 xr Summa in Oestr. Währg. 5432 fl 15 xr Es stellt sich demnach eine jährliche Ersparung in den Gehalten und Gebühren des städt. Amtes zu Gunsten der Stadtkasse heraus mit 2562 fl 50 xr ein Betrag, der unter 10 % tigen

Für das Jahr 1861 A. Besoldungen der Beamten Hr. Bürgermeister Funktionsgebühr 840 Sekretär Aichinger Besoldung 840 Kaßier Willner do 735 Expeditor Amtmann do 420 do und Remuneration 105 Kanzellist Gruber Besoldung 315 do Karl do 315 3570 fl B. Löhnungen der Diener u. Angestellten Bauamtsschaffer Weiß 78 75 Kassadiener Parfußer 192 15 Rathhaus-Hausmeister u. Amtsd. Gradl 200 470 fl 90 xr C. Tag-Gelder D. Kosten der Sicherheits-Wache Polizeiwachtmstr. Wansner Besoldg 315 do Korporal Bachinger Löhnung 215 25 4 Wachmänner tägl. a 42 xr 614 Monturskosten für diese 6 Mann 247 1391 fl 25 xr Summa in Oestr. Währg. 5432 fl 15 xr Es stellt sich demnach eine jährliche Ersparung in den Gehalten und Gebühren des städt. Amtes zu Gunsten der Stadtkasse heraus mit 2562 fl 50 xr ein Betrag, der unter 10 % tigen

Gemeinde Umlage nahezu gleich komt. Diese Ersparung wurde dadurch erzielt, daß die Stelle eines DistriktsAktuars aufgelassen und dessen Amtsgeschäft vom Sekretär, Expeditor und Polizeiamtskanzellisten übernohmen wurde, ferner dadurch daß die Registraturgeschäfte, welche früher von einem eigenen Beamten besorgt wurden, dem Einreichungs-Protokollisten übertragen worden sind; weiters durch die Auflassung dreier Diurnistenstellen, durch Vereinigung der Amtsdiener- mit der Hausmeister Stelle, durch Einziehung des dem letzteren zugewiesenen Beleuchtungsbesorgungsbeitrages; endlich dadurch daß nach Zustellung eines Vollkommen qualifizirten Polizeiwachtmeisters 2 Polizeiwachmanns Stellen aufgelassen wurden. Wiewohl während dieser Regulirung des Amtes dasselbe wieder eine wesentliche Vermehrung der Geschäfte, insbesondere durch die Zuweisung der Kompetenz

Gemeinde Umlage nahezu gleich komt. Diese Ersparung wurde dadurch erzielt, daß die Stelle eines Distrikts- Aktuars aufgelassen und dessen Amtsgeschäft vom Sekretär, Expeditor und Polizeiamtskanzellisten über- nohmen wurde, ferner dadurch daß die Registraturgeschäfte, welche früher von einem eigenen Beamten besorgt wurden, dem Einreichungs-Protokollisten über- tragen worden sind; weiters durch die Auflassung dreier Diurnistenstellen, durch Ver- einigung der Amtsdiener- mit der Hausmeister Stelle, durch Einziehung des dem letzteren zu- gewiesenen Beleuchtungsbesor- gungsbeitrages; endlich dadurch daß nach Zustellung eines Vollkommen qualifizirten Po- lizeiwachtmeisters 2 Polizei- wachmanns Stellen aufgelassen wurden. Wiewohl während dieser Regu- lirung des Amtes dasselbe wieder eine wesentliche Vermehrung der Geschäfte, insbesondere durch die Zuweisung der Kompetenz

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