XI. Wirths- und Schankgewer- be aller Art, (Restaurants, Wein- und Bierwirthe, Brant- weinschänker, Kaffeesieder, Kaf- feschänker u.d.glei. XII. Krämer und Verschleißer aller Art. XIII. Kaufleute (im engeren Sinne). Es schiene nicht unausführbar, daß im Ganzen nur obige Hauptgruppen von Genossenschaf- ten sich bilden, und auf solche Wei- se ein freundliches annäherndes Band von bisher getrennten Beschäftigungen aus der Natur der Sache und Gleichartigkeit der Stoffe sich bilde. Ist unverzüglich die Druckle- gung des herabgelangten Ent- wurfes eines Genossenschafts Statutes zu veranlassen und ein Pare desselben jeder Innungsvorstehung mitzutheilen. Hiernach sind die Verhandlungen mit den hierortigen Innungs- Vorstehern und den keiner Innung bisher einverleibten einzelnen Gewerbtreibenden, welche in Folge hohen Statthalterey Erlaße vom 23. April l.J. Z. 2072 ? pr. bis zum Herablangen eines
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