Ratsprotokoll vom 14. August 1860

im Wesen der Sache anzubahnen. Bei Mittheilung dieses Statuten Entwurfs an die GewerbsKorporationen ist nach den Bestimmungen des erwähnten hohen Statthalterey Erlaßes deren Aufmerksamkeit auch dahin zu lenken, daß es sehr vortheilhaft wäre, wenn sie sich in größeren Gruppen vereinigen möchten, was einerseits die Kräfte der Genossenschaften stärken, andererseits die Anbahnung von Fachschulen und Unterstützungskassen bedeutend erleichtern würde. Es dürfte im Sinne des genannten hohen Erlaßes folgende Gruppen hinreichen, um unter selbe alle Beschäftigungen einzureihen: I. Maschinen, Apparate, wissenschaftliche und musikalische Instrumente, und Erzeugniße der Kunstgewerbe. II. Metallwaaren aller Art als Eisen- und Stahlwaaren, Arbeiten aus edlen und unedlen Metallen u. Leguren.

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