habe, um dadurch das Grundeigenthumsrecht der Stadtgemeinde zu wahren. Wegen Aufnahme eines bezüglichen Protokolles wegen Verpachtung der betreffenden beiden Grundstücke an Hirtlehner und Welzebach sind, selbe vom Amte vorzuladen. In den betreffenden Protokollen wegen Verpachtung des bezüglichen Grundstückes ist besonders zu bemerken, daß keinerley neue Anpflanzungen von Bäumen etz. statt haben dürfen. 4462. Protokoll ad Num. 3895 über den abgehaltenen Augenschein bezüglich des schlechten Zustandes der Schutzmauer beim Schnallenthore.Die Herstellungen der beiden Strassenstützmauern zunächst dem Schnallenthore, die Abtragung des Thorbogens bei der Aufgangstiege, die Räumung und Ausbesserung der Senkgrube durch ordentliche Bestreuung, sowie die Abschließung und Eindeckung des Winkels wo früher der Schrankenstock gestanden ist, um den Pauschalbetrag
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