Mehlgraben an zwei nachbar- liche Partheien auf unbestimm- te Zeit verpachtet werde, nehm- lich dem Mathias Hirtlehner der untere Theil so weit seine Hausbreite reicht, und der übrige Theil an Kaspar Wel- zebach, und zwar für ersteren um 1 fl Ö.W. und für Letzteren um 1 fl 50 xr Ö.W. jährl. Pachtzins. Der Besitzer des Hauses No. 357 Paul Brandner ist dekretaliter zu beauftragen, daß er die freiwillig auf städt. Grund angebrachte Kalkgrube und die neu an- gepflanzten Obstbäume in kur- zer Frist zu beseitigen habe, ebenso die offene Miststätte die ebenfalls am städt. Grunde angebracht ist, vorschriftsmä- ßig zu decken, und die Räu- mung derselben bei Zeiten zu bewerkstelligen habe. Herr Brandner ist über- dieß zu verhalten, daher für die auf städt. Grund be- findliche Senkgrube einen jährlichen Pachtzins von 10 xr Ö.W. an die Stadtkasse zu entrichten
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