Ratsprotokoll vom 14. August 1860

und Wirthskommune erklärt, die Entrichtung der Verzehrungssteuer unter den gleichen von der Gemeinde Steyr übernehmenen Verbindlichkeiten und Rechten wie selbe in dem eingesehenen Vertrage enthalten sind, zu übernehmen. Nachdem diese beiden Protokolle die Grundlage bilden auf welcher mit der Fleischer und Wirthskommune das dießfällige Abfindungsprotokoll zwischen ihnen und dem Gemeindeamte zu Steyr am 22. April 1860 hinsichtlich der obgedachten Steuerentrichtung abgeschlossen worden ist, so geht ganz unbestritten und klar hervor, daß jene Steuereinhebung für den II. Semester 1860 unbedingt, dagegen für das Verwaltungsjahr 1861 jedoch nur bedingt abgeschlossen werden konnte, weil die Gemeinde, wie die gedachten Vorsteher durch die Einsicht des Abfindungsprotokolles zwischen dem hohen Aerar und der Stadtgemeinde sich überzeugt und Kenntniß erhalten haben, keine größeren Rechte an die gedachten Kommunen übertragen konnte,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2