Ratsprotokoll vom 14. August 1860

anzubahnen, der die Interessen der Gesamtbevölkerung gleich berücksichtiget, den Consumo möglichst befördert, die Approvisionirung der Stadt erleichtert und anlockt, den Betrieb der Steuerpflichtigen nach einen gerechten Maßstab besteuert, und endlich allfällige Steuerüberschüße jener Casse zuführt, von welcher dem Gesamtverkehr das Mehrerträgniß zufließt. Das gegenwärtige Verhältniß in einer das Publikum befriedigenden Weise abzuändern, war bereits in der Sitzung des permanenten Comites vom 13. Mai l.J. ein Gegenstand der ernstesten Erwägung die zu dem einhelligen Beschluße führte, die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um mit Beginn des Verwaltungsjahres 1861 die Einhebung der Verzehrungssteuer vom Wein, Obstmost, und dem Fleischverbrauche in eigener Regie vorzunehmen, und die mit dem Herrn Huber und Krenklmüller, so wie mit Herrn Pepöck und Kammerhofer

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