daß ein Pauschalbetrag eingehoben, und die Entrichtung der Steuer nach dem Tariffe vermieden werden wollte. Diese Grundsätze wurden in allen Gemeinden der Umgebung eingehalten, und die Abfindungen vor den 1. Mai mit den betheiligten Steuerpflichtigen in der Art gepflogen, daß die freie Einund Ausfuhr der Verzehrungssteuer-Objekte aufrecht erhalten blieb. Dieses Ziel ist auch dem löbl. Gemeinderathe bei den dermaligen Verhältnissen vorgeschwebt, und ich muß zum Beleg hiefür die Worte eines betheiligten Mitgliedes in dieser Versammlung in Erinnerung bringen, welches ausdrücklich aufmerksam machte, daß Steyr, im Falle der Gemeinderath dem mehrerwähnten Vertrage nicht beistimme, eine geschlossene Stadt gleich Linz werden müsse. Das, was vermieden werden wollte, ist geschehen. Nach dem mit den Herrn Vorstehern der Wirths- und Fleischerkommune
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