Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 14. August 1860 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Stadt Steyr am 14. August 1860 unter dem Vorsitze des Herrn prov. Bürgermeisters Anton Haller, und in Gegenwart den 13 Herren Gemeinderäthen u.z. Amort, Edelbauer, Haas, Heindl Anton, Krenklmüller, Lechner, Millner, Sandböck, Stigler, Dr. Spängler, Unzeitig, Vogl und Vögerl. Abwesend die Herren Gem. Räthe: Engl, Michael Heindl und Mayr. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 4699. Vortrag In den Sitzungen des Gemeinde- rathes vom 15. Juni u. 4. Juli l.J. wurde der Beschluß gefaßt, hohen Orts die Bitte zu stellen, es möge der Gemeinderath durch Ernennung von 7 fehlenden Mitgliedern desselben ergänzt werden. Zu diesem Behufe wurden 30 wahlfähige Glieder der Gemein- de Steyr, welche zur Uebernahme des Amtes eines Gemeinderathes die nothwendige Eignung besitzen vom löbl. Gemeinderathe dem hohen k.k. Ministerium des Innern zur bezüglichen Ernennung in Vorschlag gebracht, und zwar fol- gende Herren:
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Stadt Steyr am 14. August 1860 unter dem Vorsitze des Herrn prov. Bürgermeisters Anton Haller, und in Gegenwart den 13 Herren Gemeinderäthen u.z. Amort, Edelbauer, Haas, Heindl Anton, Krenklmüller, Lechner, Millner, Sandböck, Stigler, Dr. Spängler, Unzeitig, Vogl und Vögerl. Abwesend die Herren Gem. Räthe: Engl, Michael Heindl und Mayr. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 4699. Vortrag In den Sitzungen des Gemeinderathes vom 15. Juni u. 4. Juli l.J. wurde der Beschluß gefaßt, hohen Orts die Bitte zu stellen, es möge der Gemeinderath durch Ernennung von 7 fehlenden Mitgliedern desselben ergänzt werden. Zu diesem Behufe wurden 30 wahlfähige Glieder der Gemeinde Steyr, welche zur Uebernahme des Amtes eines Gemeinderathes die nothwendige Eignung besitzen vom löbl. Gemeinderathe dem hohen k.k. Ministerium des Innern zur bezüglichen Ernennung in Vorschlag gebracht, und zwar folgende Herren:
Friedrich Brandl Leopold Degenfellner Adolf Gottwald Josef Geistberger Gustav Gschaider Alois Haininger Franz Hoffmann Johann John Karl Kupetzius Josef Landsiedl Leopold Landerl Jos. Mitter sen. Johann Mitter jun. Alois Nothhaft Friedrich Poiger Matias Preitler Johann Michael Peteler Alois Redtenbacher jun. Michael Reschauer Johann Reithmayr Josef Reichl Franz Schönthan v. Pernwald Johann Satzinger Franz X. Stadler Matias Stalzer Johann Schuhbaur Franz Schaffenberger Josef Werndl Franz Wickhoff jun. und Michael Zobelberger Das hohe k.k. Ministerium des Innern hat nun mit dem Erlaße
Friedrich Brandl Leopold Degenfellner Adolf Gottwald Josef Geistberger Gustav Gschaider Alois Haininger Franz Hoffmann Johann John Karl Kupetzius Josef Landsiedl Leopold Landerl Jos. Mitter sen. Johann Mitter jun. Alois Nothhaft Friedrich Poiger Matias Preitler Johann Michael Peteler Alois Redtenbacher jun. Michael Reschauer Johann Reithmayr Josef Reichl Franz Schönthan v. Pernwald Johann Satzinger Franz X. Stadler Matias Stalzer Johann Schuhbaur Franz Schaffenberger Josef Werndl Franz Wickhoff jun. und Michael Zobelberger Das hohe k.k. Ministerium des Innern hat nun mit dem Erlaße
vom 5. August 1860 Z. 2344/1275 den mit dem Berichte dem 14. Juli 1860 Z. 15548 von der hohen k.k. Statthalterey gestellten Antrag auf Ernennung nachstehender Personen zu Gemeinde- räthen der Stadt Steyr zur Er- gänzung des Gemeinderathes zu genehmigen befunden u.z. 1. Herr Josef Werndl, Armatur- lieferant und Werkbesizer, 2. Herr Franz Schönthan v. Pernwald, Eisenhändler u. Hammergewerke, 3. Herr Alois Redtenbacher, Gesell- schafter der Handlung J. J. Voith, 4. Herr Franz Wickhoff junior, Kauf- mann und Hammergewerke, 5. Herr Leopold Degenfellner, Haus- besizer u. Schlossermeister, 6. Herr Josef Mitter senior, Messerer- meister und Hausbesizer und 7. Herr Johann John, Lederfabrikant und Hausbesizer. Ich gebe mir demnach die Ehre, diese Ernennung und rücksichtlich Ergänzung unseres Rathskörpers in Folge hohen Statthalterey Erlaße vom 9. l.Mts. Z. 18241 zur erfreulichen Kenntnißnahme mit- zutheilen. Wird zur angenehmen Wissen- schaft genommen, und sind die bezeichnet Herren von dieser Ernennung mit Dekret zu verständigen.
vom 5. August 1860 Z. 2344/1275 den mit dem Berichte dem 14. Juli 1860 Z. 15548 von der hohen k.k. Statthalterey gestellten Antrag auf Ernennung nachstehender Personen zu Gemeinderäthen der Stadt Steyr zur Ergänzung des Gemeinderathes zu genehmigen befunden u.z. 1. Herr Josef Werndl, Armaturlieferant und Werkbesizer, 2. Herr Franz Schönthan v. Pernwald, Eisenhändler u. Hammergewerke, 3. Herr Alois Redtenbacher, Gesellschafter der Handlung J. J. Voith, 4. Herr Franz Wickhoff junior, Kaufmann und Hammergewerke, 5. Herr Leopold Degenfellner, Hausbesizer u. Schlossermeister, 6. Herr Josef Mitter senior, Messerermeister und Hausbesizer und 7. Herr Johann John, Lederfabrikant und Hausbesizer. Ich gebe mir demnach die Ehre, diese Ernennung und rücksichtlich Ergänzung unseres Rathskörpers in Folge hohen Statthalterey Erlaße vom 9. l.Mts. Z. 18241 zur erfreulichen Kenntnißnahme mitzutheilen. Wird zur angenehmen Wissenschaft genommen, und sind die bezeichnet Herren von dieser Ernennung mit Dekret zu verständigen.
4721. Das städt. Kassaamt überreicht die Kassaamts-Rechnung für das Verwaltungsjahr 1859 mit Anträgen zur Geschäftsvereinfachung und Inventars Evidenzhaltung. Ist die Jahresrechnung pro 1859 nach § 57 der Gemeindeordnung durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht im Amte aufzulegen, und die übliche Kundmachung zu veranlassen. Nach Ablauf der Frist zur weiteren Verfügung dem Referenten zuzustellen. 4722. Das städt. Kassaamt überreicht das entworfene städt. Präliminar für das VerwaltungsJahr 1861. Wird das Expedit angewiesen, die vorgeschriebene Kundmachung gemäß § 56 der Gemeindeordnung ohne Verzug zu veranlassen, damit nach Ablauf der zur öffentlichen Einsicht bestimmten 14 Tage die Prüfung und Feststellung durch den Gemeinderath erfolgen kann. 4241. Das städt. Kassaamt überreicht zwey Ausweise über die an der
4721. Das städt. Kassaamt überreicht die Kassaamts-Rechnung für das Verwaltungsjahr 1859 mit An- trägen zur Geschäftsvereinfa- chung und Inventars Evidenzhal- tung. Ist die Jahresrechnung pro 1859 nach § 57 der Gemeindeordnung durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht im Amte aufzulegen, und die übliche Kundmachung zu veran- lassen. Nach Ablauf der Frist zur wei- teren Verfügung dem Referenten zuzustellen. 4722. Das städt. Kassaamt überreicht das entworfene städt. Prälimi- nar für das Verwaltungs- Jahr 1861. Wird das Expedit angewiesen, die vorgeschriebene Kundmachung gemäß § 56 der Gemeindeordnung ohne Verzug zu veranlassen, damit nach Ablauf der zur öffent- lichen Einsicht bestimmten 14 Tage die Prüfung und Feststellung durch den Gemeinderath erfolgen kann. 4241. Das städt. Kassaamt überreicht zwey Ausweise über die an der
städt. Umlage pro 1859 bestehenden Rückstände zur exekutiven Ein- treibung oder bezüglichen Ab- schreibung. Das Expedit erhält die Wei- sung, ohne Verzug an die im Ausweise aufgeführten Steuer- pflichtigen das Mahnschreiben zur Einzalung ihrer Rückstände binnen 14 Tagen von der Zustellung an bei Vermeidung der zwangs- weisen Einbringung zu erlassen und hierüber zu relationiren. Hinsichtlich der im Ausweise erscheinenden Restanten wird der Antrag auf Abschreibung des repartirten Gemeindezuschlages im Gesamtbetrage von 11 fl 69 xr bei dem Umstande der notarischen Zalungsunfähigkeit derselben ge- stellt, und in heutiger Sitzung vom Gemeinderathe genehmigt. Hievon ist das Kassaamt unter Rückschluß des Ausweises auf Rubrik zu verständigen. Vortrag Als der Gemeinderath in der Sitzung vom 20. April l.J. über meinen Antrag den mit der hohen k.k. Finanz Landes Direktion Wien
städt. Umlage pro 1859 bestehenden Rückstände zur exekutiven Eintreibung oder bezüglichen Abschreibung. Das Expedit erhält die Weisung, ohne Verzug an die im Ausweise aufgeführten Steuerpflichtigen das Mahnschreiben zur Einzalung ihrer Rückstände binnen 14 Tagen von der Zustellung an bei Vermeidung der zwangsweisen Einbringung zu erlassen und hierüber zu relationiren. Hinsichtlich der im Ausweise erscheinenden Restanten wird der Antrag auf Abschreibung des repartirten Gemeindezuschlages im Gesamtbetrage von 11 fl 69 xr bei dem Umstande der notarischen Zalungsunfähigkeit derselben gestellt, und in heutiger Sitzung vom Gemeinderathe genehmigt. Hievon ist das Kassaamt unter Rückschluß des Ausweises auf Rubrik zu verständigen. Vortrag Als der Gemeinderath in der Sitzung vom 20. April l.J. über meinen Antrag den mit der hohen k.k. Finanz Landes Direktion Wien
abgeschlossenen VerzehrungssteuerAbfindungsvertrag, der für den II. Semester 1860 mit 6510 fl unbedingt, dann für das Verwaltungsjahr 1861 bedingt mit 13.020 fl samt den hierauf entfallenden 20 % Zuschlage genehmigt wurde, seine nachträgliche Zustimmung ertheilte, und nach dem bereits früher eingeleiteten Verhandlungen mit den Herrn Vorstehern der Wirths- und Fleischerkommune das Uebereinkommen schloß, das Abfindungspauschale in der vorgeschriebenen Weise und unter Beobachtung der der Gemeinde aus obigen Vertrage erwachsenden Verpflichtungen aus das städt. Kassaamt abzuführen, war es bei der vorgeschrittenen Zeit und der Einführung des nach der kaiserl. Verordnung vom 12. Mai 1859 mit 1. Mai l.J. ins Leben trettenden Gesetzes über die Besteuerung des Wein-Most- und Fleischverbrauches nicht mehr thunlich, die Abfindung resp. Steuervertheilung auf die einzelnen Steuerpflichtigen nach Maßgabe
abgeschlossenen Verzehrungssteuer- Abfindungsvertrag, der für den II. Semester 1860 mit 6510 fl unbe- dingt, dann für das Verwaltungs- jahr 1861 bedingt mit 13.020 fl samt den hierauf entfallenden 20 % Zuschlage genehmigt wurde, seine nachträgliche Zustimmung ertheilte, und nach dem bereits früher eingeleiteten Verhandlungen mit den Herrn Vorstehern der Wirths- und Fleischerkommu- ne das Uebereinkommen schloß, das Abfindungspauschale in der vorgeschriebenen Weise und unter Beobachtung der der Gemeinde aus obigen Vertrage erwachsenden Verpflichtungen aus das städt. Kassaamt abzu- führen, war es bei der vorge- schrittenen Zeit und der Einfüh- rung des nach der kaiserl. Ver- ordnung vom 12. Mai 1859 mit 1. Mai l.J. ins Leben trettenden Gesetzes über die Besteuerung des Wein-Most- und Fleischver- brauches nicht mehr thunlich, die Abfindung resp. Steuerver- theilung auf die einzelnen Steu- erpflichtigen nach Maßgabe
des besteuerten Consumo durch- zuführen, da zu einem solchen Operate längere Erhebungen erforderlich sind, um so dem ober- sten Grundsatze des erwähnten kaiserlichen Patentes nach möglichst gleichmäßigem der Gerechtigkeit entsprechenden Erfordernisse an den einzelnen Steuerpflichtigen vorzugehen, Rechnung zu tragen. Demzufolge ist die abgefundene Gemeinde auf Grund ihres er- fahrungsgemäßen Verbrauches angewiesen, den Pauschalbetrag unter die Steuerpflichtigen nach ihrem Gewerbsbetriebe zu ver- theilen, und damit diese Maßregel im Interesse des hohen Finanz Aerars wie der abgefundenen Gemeinde durchführbar wird, wurde mit dem Erlaße des hohen k.k. Finanz Mini- steriums vom 17. April 1860 in un- seren Bestimmungen nachträglich über die Wirksamkeit und Durch- führung der kaiserl. Verordnung vom 12. Mai 1859 den Gemeinden das Recht eingeräumt, die repartirten Steuerquoten den einzelnen Steuer- pflichtigen zuzuweisen. Es liegt sonach auch im Begriffe der Abfindung,
des besteuerten Consumo durchzuführen, da zu einem solchen Operate längere Erhebungen erforderlich sind, um so dem obersten Grundsatze des erwähnten kaiserlichen Patentes nach möglichst gleichmäßigem der Gerechtigkeit entsprechenden Erfordernisse an den einzelnen Steuerpflichtigen vorzugehen, Rechnung zu tragen. Demzufolge ist die abgefundene Gemeinde auf Grund ihres erfahrungsgemäßen Verbrauches angewiesen, den Pauschalbetrag unter die Steuerpflichtigen nach ihrem Gewerbsbetriebe zu vertheilen, und damit diese Maßregel im Interesse des hohen Finanz Aerars wie der abgefundenen Gemeinde durchführbar wird, wurde mit dem Erlaße des hohen k.k. Finanz Ministeriums vom 17. April 1860 in unseren Bestimmungen nachträglich über die Wirksamkeit und Durchführung der kaiserl. Verordnung vom 12. Mai 1859 den Gemeinden das Recht eingeräumt, die repartirten Steuerquoten den einzelnen Steuerpflichtigen zuzuweisen. Es liegt sonach auch im Begriffe der Abfindung,
daß ein Pauschalbetrag eingehoben, und die Entrichtung der Steuer nach dem Tariffe vermieden werden wollte. Diese Grundsätze wurden in allen Gemeinden der Umgebung eingehalten, und die Abfindungen vor den 1. Mai mit den betheiligten Steuerpflichtigen in der Art gepflogen, daß die freie Einund Ausfuhr der Verzehrungssteuer-Objekte aufrecht erhalten blieb. Dieses Ziel ist auch dem löbl. Gemeinderathe bei den dermaligen Verhältnissen vorgeschwebt, und ich muß zum Beleg hiefür die Worte eines betheiligten Mitgliedes in dieser Versammlung in Erinnerung bringen, welches ausdrücklich aufmerksam machte, daß Steyr, im Falle der Gemeinderath dem mehrerwähnten Vertrage nicht beistimme, eine geschlossene Stadt gleich Linz werden müsse. Das, was vermieden werden wollte, ist geschehen. Nach dem mit den Herrn Vorstehern der Wirths- und Fleischerkommune
daß ein Pauschalbetrag eingehoben, und die Entrichtung der Steuer nach dem Tariffe vermieden werden wollte. Diese Grundsätze wurden in allen Gemeinden der Umgebung ein- gehalten, und die Abfindungen vor den 1. Mai mit den betheilig- ten Steuerpflichtigen in der Art gepflogen, daß die freie Ein- und Ausfuhr der Verzehrungs- steuer-Objekte aufrecht erhalten blieb. Dieses Ziel ist auch dem löbl. Gemeinderathe bei den der- maligen Verhältnissen vorge- schwebt, und ich muß zum Beleg hiefür die Worte eines be- theiligten Mitgliedes in dieser Versammlung in Erinnerung bringen, welches ausdrücklich aufmerksam machte, daß Steyr, im Falle der Gemeinderath dem mehrerwähnten Vertrage nicht beistimme, eine geschlossene Stadt gleich Linz werden müsse. Das, was vermieden werden wollte, ist geschehen. Nach dem mit den Herrn Vor- stehern der Wirths- und Fleischerkommune
aufgenommenen Abfindungspro- tokolle wird der Import tarif- mäßig besteuert und nach den im Gesetze begründeten Vor- schriften vorgegangen. Während ein Theil der den Consumo vermittelnden Gewerbs- leute die Wohlthat der Abfindung durch Entrichtung eines Pauschal- betrages genießt, muß ein anderer Theil sich gegen seinen Willen der tarifmäßigen Be- steuerung unterziehen. Der Beistand dieses Verhältnißes hat bereits im Amte zu häu- figen Beschwerden der hierin betroffenen Gewerbsleute ge- führt, welche den Schutz ihres Gewerbsbetriebes nachsuchend, vorzüglich die Klage geltend machen, daß ihnen die so gewun- schene Abfindung verweigert werde. Die Ursachen hievon liegen klar am Tage. Indem ich alle anderen Wahr- nehmungen mit Stillschweigen übergehe, und die höheren Rück- sichten von meinem Standpunkte im Auge habe, drängt sich mir die Nothwendigkeit auf, jenen Zustand
aufgenommenen Abfindungsprotokolle wird der Import tarifmäßig besteuert und nach den im Gesetze begründeten Vorschriften vorgegangen. Während ein Theil der den Consumo vermittelnden Gewerbsleute die Wohlthat der Abfindung durch Entrichtung eines Pauschalbetrages genießt, muß ein anderer Theil sich gegen seinen Willen der tarifmäßigen Besteuerung unterziehen. Der Beistand dieses Verhältnißes hat bereits im Amte zu häufigen Beschwerden der hierin betroffenen Gewerbsleute geführt, welche den Schutz ihres Gewerbsbetriebes nachsuchend, vorzüglich die Klage geltend machen, daß ihnen die so gewunschene Abfindung verweigert werde. Die Ursachen hievon liegen klar am Tage. Indem ich alle anderen Wahrnehmungen mit Stillschweigen übergehe, und die höheren Rücksichten von meinem Standpunkte im Auge habe, drängt sich mir die Nothwendigkeit auf, jenen Zustand
anzubahnen, der die Interessen der Gesamtbevölkerung gleich berücksichtiget, den Consumo möglichst befördert, die Approvisionirung der Stadt erleichtert und anlockt, den Betrieb der Steuerpflichtigen nach einen gerechten Maßstab besteuert, und endlich allfällige Steuerüberschüße jener Casse zuführt, von welcher dem Gesamtverkehr das Mehrerträgniß zufließt. Das gegenwärtige Verhältniß in einer das Publikum befriedigenden Weise abzuändern, war bereits in der Sitzung des permanenten Comites vom 13. Mai l.J. ein Gegenstand der ernstesten Erwägung die zu dem einhelligen Beschluße führte, die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um mit Beginn des Verwaltungsjahres 1861 die Einhebung der Verzehrungssteuer vom Wein, Obstmost, und dem Fleischverbrauche in eigener Regie vorzunehmen, und die mit dem Herrn Huber und Krenklmüller, so wie mit Herrn Pepöck und Kammerhofer
anzubahnen, der die Interessen der Gesamtbevölkerung gleich berücksichtiget, den Consumo mög- lichst befördert, die Approvisionirung der Stadt erleichtert und anlockt, den Betrieb der Steuerpflichtigen nach einen gerechten Maßstab besteuert, und endlich allfällige Steuerüberschüße jener Casse zuführt, von welcher dem Gesamt- verkehr das Mehrerträgniß zufließt. Das gegenwärtige Verhältniß in einer das Publikum befrie- digenden Weise abzuändern, war bereits in der Sitzung des permanenten Comites vom 13. Mai l.J. ein Gegenstand der ernstesten Erwägung die zu dem einhelligen Beschluße führte, die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um mit Beginn des Verwaltungsjahres 1861 die Einhebung der Verzehrungs- steuer vom Wein, Obstmost, und dem Fleischverbrauche in eigener Regie vorzunehmen, und die mit dem Herrn Huber und Krenklmüller, so wie mit Herrn Pepöck und Kammerhofer
bestehenden dießfälligen Verträge rechtzeitig zu kündigen. Da nach dem mit der hohen Finanz Landes Direktion abgeschlossenen Verzehrungssteuer-Abfindungs- Vertrage, welcher für das Ver- waltungsjahr 1861 nur bedingt genehmigt wurde, der hohen Behör- de das Recht der Aufkündung vorbehalten ist, und eine solche, falls sie beabsichtiget ist, bis 15. July verflossenen Monates ein- zutretten gehabt hätte, was nicht geschehen ist, und die Gemeinde gehalten ist, 3 Monate früher zu künden, so mußte bis zum Ablauf obiger Frist zugewar- tet werden. Aus diesem Grunde konnte keine Mittheilung erfolgen, und erst heute bin ich in der Lage zu be- richten, daß ich auf Grund des vom Comite gefaßten Beschlußes, das mit der Wirths- und Fleischer- Commune geschlossene Ueberein- kommen am 31. July in der Absicht gekündet habe, um die selbststän- dige Uebernahme der Verzeh- rungssteuer in Gemäßheit des von der Gemeinde abgeschlossenen
bestehenden dießfälligen Verträge rechtzeitig zu kündigen. Da nach dem mit der hohen Finanz Landes Direktion abgeschlossenen Verzehrungssteuer-AbfindungsVertrage, welcher für das Verwaltungsjahr 1861 nur bedingt genehmigt wurde, der hohen Behörde das Recht der Aufkündung vorbehalten ist, und eine solche, falls sie beabsichtiget ist, bis 15. July verflossenen Monates einzutretten gehabt hätte, was nicht geschehen ist, und die Gemeinde gehalten ist, 3 Monate früher zu künden, so mußte bis zum Ablauf obiger Frist zugewartet werden. Aus diesem Grunde konnte keine Mittheilung erfolgen, und erst heute bin ich in der Lage zu berichten, daß ich auf Grund des vom Comite gefaßten Beschlußes, das mit der Wirths- und FleischerCommune geschlossene Uebereinkommen am 31. July in der Absicht gekündet habe, um die selbstständige Uebernahme der Verzehrungssteuer in Gemäßheit des von der Gemeinde abgeschlossenen
Abfindungsvertrages für das nächste Verwaltungsjahr 1861 zu ermöglichen, hiedurch die Abfindung mit den einzelnen Steuerpflichtigen unter Festhaltung des auf den Consumo gelegten Pauschalbetrages nach dem als billig und gerecht erkannten Maßstabe vorzunehmen und hiedurch zu ermöglichen, daß die Einhebung der Steuer nach dem Tarife in thunlichster Weise vermieden und wenn möglich in künftigen Jahren beseitiget werde. Zu diesem Vorgange, welcher die bestehende Rechtsverbindlichkeit der Gemeinde in keiner Weise alterirt, hielt ich mich als einem Amte zustehenden reinen Vollzugsmaßregel vollkommen berechtigt, und ich begründe sie weiters mit folgendem. Nach dem bestehenden neuen Gesetze der Verzehrungssteuer § 6 u. 9 kann keine Gemeinde die Einhebung der ihr zugewiesenen Verzehrungssteuer-Quote verpachten, sie kann daher diese Einhebung nur durch ihre Agenten
Abfindungsvertrages für das nächste Verwaltungsjahr 1861 zu ermöglichen, hiedurch die Abfindung mit den einzelnen Steuerpflichtigen unter Festhal- tung des auf den Consumo ge- legten Pauschalbetrages nach dem als billig und gerecht er- kannten Maßstabe vorzuneh- men und hiedurch zu ermöglichen, daß die Einhebung der Steuer nach dem Tarife in thunlichster Weise vermieden und wenn möglich in künftigen Jahren beseitiget werde. Zu diesem Vorgange, welcher die bestehende Rechtsverbind- lichkeit der Gemeinde in kei- ner Weise alterirt, hielt ich mich als einem Amte zustehenden reinen Vollzugsmaßregel vollkommen berechtigt, und ich begründe sie weiters mit folgendem. Nach dem bestehenden neuen Gesetze der Verzehrungssteuer § 6 u. 9 kann keine Gemeinde die Einhebung der ihr zugewiesenen Verzehrungssteuer-Quote verpachten, sie kann daher diese Einhebung nur durch ihre Agenten
oder selbst besorgen, welche natür- licher Weise über ihre getroffenen Bestimmungen und sonstiges Ver- fahren schuldig sind, der Stadtge- meinde vollkommene Rechenschaft zu geben, indem nur die Stadt- gemeinde gegenüber der k.k. Finanzbehörde verantwortlich bleibt, und diese sich nur an die Agenten wenden wird und kann; daher die aufgenohmenen Ab- findungsprotokolle mit den Herrn Huber und Krenklmüller, Vor- steher der Wirthskommune und den Herrn Kammerhofer und Pepöck, Vorsteher der Fleisch- hauer nach dem Willen der Stadt- gemeinde gekündet, respective jederzeit annullirt werden können, und die letztere jeder- zeit berechtigt sein muß, in die selbstständige Ausübung der ihr mit dem Verzehrungssteuer Abfindungsverträge eingeräum- ten Rechte eingetretten, um so mehr, als die dringend gebothene, vom Publikum allseitig gewunschene Durchführung der Abfindungen mit Berücksichtigung des Rechtes der ämtlichen Zuweisung und der in
oder selbst besorgen, welche natürlicher Weise über ihre getroffenen Bestimmungen und sonstiges Verfahren schuldig sind, der Stadtgemeinde vollkommene Rechenschaft zu geben, indem nur die Stadtgemeinde gegenüber der k.k. Finanzbehörde verantwortlich bleibt, und diese sich nur an die Agenten wenden wird und kann; daher die aufgenohmenen Abfindungsprotokolle mit den Herrn Huber und Krenklmüller, Vorsteher der Wirthskommune und den Herrn Kammerhofer und Pepöck, Vorsteher der Fleischhauer nach dem Willen der Stadtgemeinde gekündet, respective jederzeit annullirt werden können, und die letztere jederzeit berechtigt sein muß, in die selbstständige Ausübung der ihr mit dem Verzehrungssteuer Abfindungsverträge eingeräumten Rechte eingetretten, um so mehr, als die dringend gebothene, vom Publikum allseitig gewunschene Durchführung der Abfindungen mit Berücksichtigung des Rechtes der ämtlichen Zuweisung und der in
Anspruch zu nehmenden Mitwirkung der genannten Vorsteher in sehr kurzer Zeit in einer Consumenten und Produzenten befriedigenden Weise zu bewerkstelligen sein wird, wobei immer nur der abgefundene Pauschalbetrag zur Basis genohmen werden soll. Diese Anschauung ist um so richtiger, als in der ersten Eingabe der genannten Vorsteher ausdrücklich nur das Anerbiethen der Einhebung im Einhebungsbezirke gemacht wurde, nie aber von einer tarifmäßigen Abnahme an den städt. Schwanken die Rede war. Eine weitere Rechtsbegründung liegt in den Protokollen vom 11. und 20. April l.J. worin die Vorsteher der Wirths- und Fleischerkommune erklärt haben, die Entrichtung der VerzehrungsSteuer unter den gleichen von der Gemeinde Steyr übernehmenen Verbindlichkeiten und Rechten, wie selbe in dem eingesehenen Original Vertrage
Anspruch zu nehmenden Mit- wirkung der genannten Vor- steher in sehr kurzer Zeit in einer Consumenten und Produzenten befriedigenden Weise zu bewerkstelligen sein wird, wobei immer nur der abgefundene Pauschalbetrag zur Basis genohmen werden soll. Diese Anschauung ist um so richtiger, als in der ersten Eingabe der genannten Vorsteher ausdrücklich nur das Anerbiethen der Einhebung im Einhebungsbezir- ke gemacht wurde, nie aber von einer tarifmäßigen Abnahme an den städt. Schwanken die Rede war. Eine weitere Rechtsbegründung liegt in den Protokollen vom 11. und 20. April l.J. worin die Vorsteher der Wirths- und Fleischerkommune erklärt haben, die Entrichtung der Verzehrungs- Steuer unter den gleichen von der Gemeinde Steyr über- nehmenen Verbindlichkeiten und Rechten, wie selbe in dem eingesehenen Original Vertrage
enthalten sind, zu übernehmen. Mit dieser hinlänglichen Erörterung glaube ich den löbl. Gemeinderath von dem Zwecke der bevorstehen- den selbstständigen Uebernahme der hierin für die Gemeinde liegenden Wichtigkeit vollstän- dig überzeugt zu haben, und demgemäß den Antrag zu stellen, daß der Gemeinderath mit neu- erlichen Beschluß diesen von mir im Einklange mit dem permanenten Comite eingeleiteten Schritten behufs der Regelung der aus der Verzehrungssteuer Abfindung abzuführenden Steuerbeträge seine volle Zustimmung gibt. (Herr Gemeinderath Krenklmüller tritt als betheiligt ab.) Beschluß per majora bei 13 Votanten mit zwölf Stimmen gegen 1 Stimme nach dem Antrage. 4588. u. 4589. Zurücklegung der dekretalen 1/4 jährigen Aufkündung des Verzehrungssteuer Abfindungs- Vertrages durch die Vorsteher der Wirths- und Fleischerkommune. In den beiden Protokollen vom 11. u. 20. April l.J. haben sich die Vorsteher der Fleischer-
enthalten sind, zu übernehmen. Mit dieser hinlänglichen Erörterung glaube ich den löbl. Gemeinderath von dem Zwecke der bevorstehenden selbstständigen Uebernahme der hierin für die Gemeinde liegenden Wichtigkeit vollständig überzeugt zu haben, und demgemäß den Antrag zu stellen, daß der Gemeinderath mit neuerlichen Beschluß diesen von mir im Einklange mit dem permanenten Comite eingeleiteten Schritten behufs der Regelung der aus der Verzehrungssteuer Abfindung abzuführenden Steuerbeträge seine volle Zustimmung gibt. (Herr Gemeinderath Krenklmüller tritt als betheiligt ab.) Beschluß per majora bei 13 Votanten mit zwölf Stimmen gegen 1 Stimme nach dem Antrage. 4588. u. 4589. Zurücklegung der dekretalen 1/4 jährigen Aufkündung des Verzehrungssteuer AbfindungsVertrages durch die Vorsteher der Wirths- und Fleischerkommune. In den beiden Protokollen vom 11. u. 20. April l.J. haben sich die Vorsteher der Fleischer-
und Wirthskommune erklärt, die Entrichtung der Verzehrungssteuer unter den gleichen von der Gemeinde Steyr übernehmenen Verbindlichkeiten und Rechten wie selbe in dem eingesehenen Vertrage enthalten sind, zu übernehmen. Nachdem diese beiden Protokolle die Grundlage bilden auf welcher mit der Fleischer und Wirthskommune das dießfällige Abfindungsprotokoll zwischen ihnen und dem Gemeindeamte zu Steyr am 22. April 1860 hinsichtlich der obgedachten Steuerentrichtung abgeschlossen worden ist, so geht ganz unbestritten und klar hervor, daß jene Steuereinhebung für den II. Semester 1860 unbedingt, dagegen für das Verwaltungsjahr 1861 jedoch nur bedingt abgeschlossen werden konnte, weil die Gemeinde, wie die gedachten Vorsteher durch die Einsicht des Abfindungsprotokolles zwischen dem hohen Aerar und der Stadtgemeinde sich überzeugt und Kenntniß erhalten haben, keine größeren Rechte an die gedachten Kommunen übertragen konnte,
und Wirthskommune erklärt, die Entrichtung der Verzehrungssteuer unter den gleichen von der Gemein- de Steyr übernehmenen Verbind- lichkeiten und Rechten wie selbe in dem eingesehenen Vertrage enthalten sind, zu übernehmen. Nachdem diese beiden Protokolle die Grundlage bilden auf welcher mit der Fleischer und Wirthskom- mune das dießfällige Abfin- dungsprotokoll zwischen ihnen und dem Gemeindeamte zu Steyr am 22. April 1860 hinsichtlich der obgedachten Steuerentrichtung abgeschlossen worden ist, so geht ganz unbestritten und klar hervor, daß jene Steuereinhebung für den II. Semester 1860 unbe- dingt, dagegen für das Verwal- tungsjahr 1861 jedoch nur bedingt abgeschlossen werden konnte, weil die Gemeinde, wie die gedachten Vorsteher durch die Einsicht des Abfindungsprotokolles zwischen dem hohen Aerar und der Stadtge- meinde sich überzeugt und Kennt- niß erhalten haben, keine grö- ßeren Rechte an die gedachten Kommunen übertragen konnte,
als ihr bezüglich der von ihr zur Einhebung übernohmenen Verzeh- rungssteuer von der hohen k.k. Finanz Landesdirektive Wien mit dem Erlaße vom 4. April 1860 Z. 8452/992 genehmigten Abfindungsprotokolle eingeräumt worden ist. Unter diesen Verhältnissen kann die von den Vorstehern eingebrachte Zurücklegung der hierortigen Aufkündigung nicht beachtet werden; und es wird unter Einem die Wirths- und Fleischerkommune beauftragt, behufs der Repartition der Verzehrungssteuer auf die ein- zelnen Mitglieder ein genaues Verzeichniß vorzulegen, woraus die Beträge zu ersehen sind, welche jeder einzelne Steuer- pflichtige nach dem Umfange seines Gewerbsbetriebes gemäß dem abgefundenen Pauschalbetrag an die Ge- meinde jährlich zu entrich- ten haben wird; dieses Ver- zeichniß hat binnen 14 Tagen hieher in Vorlage gebracht zu werden.
als ihr bezüglich der von ihr zur Einhebung übernohmenen Verzehrungssteuer von der hohen k.k. Finanz Landesdirektive Wien mit dem Erlaße vom 4. April 1860 Z. 8452/992 genehmigten Abfindungsprotokolle eingeräumt worden ist. Unter diesen Verhältnissen kann die von den Vorstehern eingebrachte Zurücklegung der hierortigen Aufkündigung nicht beachtet werden; und es wird unter Einem die Wirthsund Fleischerkommune beauftragt, behufs der Repartition der Verzehrungssteuer auf die einzelnen Mitglieder ein genaues Verzeichniß vorzulegen, woraus die Beträge zu ersehen sind, welche jeder einzelne Steuerpflichtige nach dem Umfange seines Gewerbsbetriebes gemäß dem abgefundenen Pauschalbetrag an die Gemeinde jährlich zu entrichten haben wird; dieses Verzeichniß hat binnen 14 Tagen hieher in Vorlage gebracht zu werden.
4553. Vortrag über das Gebahrungsergebniß der Stadtkasse sowie sämtlicher unter abgesonderter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten mit Ablauf des Monates July l.J. Barschaft Obligationen Empfänge im Monate July an 2978 96 605 Hiezu den mit Ende Juni verbliebenen baren Kassarest von 1010 64 ½ Daher Empfangs-Summe pro July 3989 60 ½ 605 Hievon die im Monate July bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 3722 86 Bleibt für den Monat August ein barer Kassarest von 266 74 ½ Wenn zu den Empfängen des Monats July pr 2978 96 605 Die vom Jahresbeginne, vom 1. Novbr. 1859 bis Ende Juni d.J. statt gefundenen Empfänge geschlagen werden mit 26.767 18 ½ 1000 So erscheint bis Ende July ein Gesammtempfang von 29.746 14 ½ 1605 Und wenn den im Monate July bestrittenen Ausgaben pr 3722 86 400 Die sämmtlichen Ausgaben seit 1. Novbr. 1859 bis Ende Juni 1860 zugezält werden 25.759 54 200 so zeigt sich bis Ende July einer Gesammtausgabe von 29.479 40 600
4553. Vortrag über das Gebahrungsergebniß der Stadtkasse sowie sämtlicher unter abgesonderter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren sum- marischen Einnahms- und Aus- gabsposten mit Ablauf des Monates July l.J. Barschaft Obligationen Empfänge im Monate July an 2978 96 605 Hiezu den mit Ende Juni verblie- benen baren Kassarest von 1010 64 ½ Daher Empfangs-Summe pro July 3989 60 ½ 605 Hievon die im Monate July bestrittenen Ausgaben abge- schlagen mit 3722 86 Bleibt für den Monat August ein barer Kassarest von 266 74 ½ Wenn zu den Empfängen des Monats July pr 2978 96 605 Die vom Jahresbeginne, vom 1. Novbr. 1859 bis Ende Juni d.J. statt gefundenen Empfänge geschlagen werden mit 26.767 18 ½ 1000 So erscheint bis Ende July ein Gesammt- empfang von 29.746 14 ½ 1605 Und wenn den im Monate July bestrit- tenen Ausgaben pr 3722 86 400 Die sämmtlichen Ausgaben seit 1. Novbr. 1859 bis Ende Juni 1860 zugezält werden 25.759 54 200 so zeigt sich bis Ende July einer Gesammt- ausgabe von 29.479 40 600
welche von dem Gesamtempfange abgezogen wieder obiger Bar- schaftsrest von 266 fl 74 1/2 resultirt. Ausweis über das Kassen-Revirement im Monate July 1860. Journals Artikeln Anfängl. Kassarest Bare Empfänge Ausgaben im Monate July Schlüßlicher Kassarest 1. Stadtkassa 2. u. 3. Subcaßen über die Gemeinde- Umlage u. Bier-Einfuhrs-Zuschläge 4. Verzehrungssteuer Einhebg. u. Abfuhr 5. Zimentirungsanstalt 6. der Mild. Vers. Fond 7. das Armen Institut 8. Franz Öppinger'sche Pfründenstiftg. 9. Leopold Pacher'sche do. 10. Simon Zachhuber'sche do. 11. die Stadtpfarrkirche 12. der Restaurationsfond 13. die Exdominikanerkirche Mit ein Revirement im Barem von 15.617 fl 73 xr Im Monate July l.J. erscheinen im Protokolle über akkordirte Anschaffungen 32 Posten, deren Liquidirung im Gesamtbetra- ge von 880 fl 70 xr theilweise auf den abgelaufenen, theilweise auf den eben begonnenen Monat entfällt. Wird zur Kenntniß genohmen.
welche von dem Gesamtempfange abgezogen wieder obiger Barschaftsrest von 266 fl 74 1/2 resultirt. Ausweis über das Kassen-Revirement im Monate July 1860. Journals Artikeln Anfängl. Kassarest Bare Empfänge Ausgaben im Monate July Schlüßlicher Kassarest 1. Stadtkassa 2. u. 3. Subcaßen über die GemeindeUmlage u. Bier-Einfuhrs-Zuschläge 4. Verzehrungssteuer Einhebg. u. Abfuhr 5. Zimentirungsanstalt 6. der Mild. Vers. Fond 7. das Armen Institut 8. Franz Öppinger'sche Pfründenstiftg. 9. Leopold Pacher'sche do. 10. Simon Zachhuber'sche do. 11. die Stadtpfarrkirche 12. der Restaurationsfond 13. die Exdominikanerkirche Mit ein Revirement im Barem von 15.617 fl 73 xr Im Monate July l.J. erscheinen im Protokolle über akkordirte Anschaffungen 32 Posten, deren Liquidirung im Gesamtbetrage von 880 fl 70 xr theilweise auf den abgelaufenen, theilweise auf den eben begonnenen Monat entfällt. Wird zur Kenntniß genohmen.
4436. Vortrag Im Monate Juni l.J. betrug die hierortige Biererzeugung 2170 Eimer Die Einfuhr von fremden Bräuern 601 Zusammen 2771 Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 2013 1/4 Entfallen für den hies. Consumo 757 3/4 Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 312 fl 5 xr an Gemeindezuschlag 117 fl 65 xr als Reinertrag entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmäßig allmonatlich von der Wirths und Fleischer Kommune von Ersterer mit 73 fl 33 1/2 xr von Letzterer mit 143 fl 66 1/2 xr zur Stadtkasse abzuführende Gemeindezuschlag gezält, so entziffert sich aus den indirekten Steuern ein Reinerträgnis von 334 fl 74 xr wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth und Perzeptionsämter zu bestreiten kömt. Wird zur Kenntniß genohmen. 4454. Vortrag Mit Gemeinderathsbeschluß
4436. Vortrag Im Monate Juni l.J. betrug die hierortige Biererzeu- gung 2170 Eimer Die Einfuhr von fremden Bräuern 601 〃 Zusammen 2771 Eimer Die Ausfuhr der hiesigen Bräuer 2013 1/4 〃 Entfallen für den hies. Consumo 757 3/4 Eimer wofür abzüglich der Rückver- gütungen von 312 fl 5 xr an Gemeindezuschlag 117 fl 65 xr als Reinertrag entrichtet wurde. Wird hiezu der vertrags- mäßig allmonatlich von der Wirths und Fleischer Kommune von Ersterer mit 73 fl 33 1/2 xr von Letzterer mit 143 fl 66 1/2 xr zur Stadtkasse abzuführende Gemeindezuschlag gezält, so entziffert sich aus den indirekten Steuern ein Reinerträgnis von 334 fl 74 xr wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth und Perzeptionsämter zu bestreiten kömt. Wird zur Kenntniß genohmen. 4454. Vortrag Mit Gemeinderathsbeschluß
vom 4. July l.J. Z. 3760 wurde die Gemeindevorstehung zum Behufe der Ordnung des städt. Archives ermächtigt, ein Indi- viduum zu bestellen, welches die geeigneten Kenntniße und die nöthige Vertrauens- würdigkeit besitzt, um selben mit Beruhigung die so drin- gend gebothene und in vielfacher Beziehung wichtige Regelung des Stadtarchives anvertrauen zu können. In Gemäßheit dieses Beschlußes hat die Gemeindevorstehung sogleich die nöthige Sorge ge- troffen ein derartiges Indi- viduum zu aquiriren, und zwey Männer, welche zu diesem Geschäfte die gewünschte Befähi- gung haben, als Kompetenten für diesen Posten gefunden. Herr Jordann Kajetan Marcus, welcher im Archive des Stiftes Schlägl durch län- gere Zeit mit der Ordnung desselben beschäftigt war, und auch Beiträge zur Schlägler- Chronik edirte, – dann Herr Johann Hausleithner, Schriftsteller,
vom 4. July l.J. Z. 3760 wurde die Gemeindevorstehung zum Behufe der Ordnung des städt. Archives ermächtigt, ein Individuum zu bestellen, welches die geeigneten Kenntniße und die nöthige Vertrauenswürdigkeit besitzt, um selben mit Beruhigung die so dringend gebothene und in vielfacher Beziehung wichtige Regelung des Stadtarchives anvertrauen zu können. In Gemäßheit dieses Beschlußes hat die Gemeindevorstehung sogleich die nöthige Sorge getroffen ein derartiges Individuum zu aquiriren, und zwey Männer, welche zu diesem Geschäfte die gewünschte Befähigung haben, als Kompetenten für diesen Posten gefunden. Herr Jordann Kajetan Marcus, welcher im Archive des Stiftes Schlägl durch längere Zeit mit der Ordnung desselben beschäftigt war, und auch Beiträge zur SchläglerChronik edirte, – dann Herr Johann Hausleithner, Schriftsteller,
dessen literarische Arbeiten und historische Kenntniße ohnehin hierorts bekannt sind, haben sich beide bei mir um die fragliche Stelle gemeldet. Nachdem einerseits der Beginn dieser Arbeiten im hohen Grade dringlich erscheint, daher ein weiteres Abwarten einer größeren Kompetentenzahl dieselben unnöthig hinausschieben würde, und nachdem anderseits die Wahl zwischen diesen beiden Bewerbern aus dem Grunde nicht schwierig ist, weil Herr Johann Hausleitner der über seine Zeit vollkommen zu verfügen in der Lage ist, hieorts seinen Charakter und seinen Kenntnissen nach als zu diesem Geschäfte vollkommen geeignet bekannt; der andere Bewerber aber, welcher diese Arbeiten nur als Nebenbeschäftigung betreiben würde, schon aus diesem Grunde minder geeignet ist, so habe ich den Herrn Johann Hausleithner
dessen literarische Arbeiten und historische Kenntniße ohnehin hierorts bekannt sind, haben sich beide bei mir um die fragliche Stelle gemeldet. Nachdem einerseits der Beginn dieser Arbeiten im hohen Grade dringlich erscheint, daher ein weiteres Abwarten einer größeren Kompetentenzahl dieselben unnöthig hinausschieben würde, und nachdem ander- seits die Wahl zwischen diesen beiden Bewerbern aus dem Grunde nicht schwierig ist, weil Herr Johann Hausleitner der über seine Zeit vollkom- men zu verfügen in der Lage ist, hieorts seinen Charakter und seinen Kennt- nissen nach als zu diesem Geschäfte vollkommen geeignet bekannt; der andere Be- werber aber, welcher diese Arbeiten nur als Neben- beschäftigung betreiben würde, schon aus diesem Grunde minder geeignet ist, so habe ich den Herrn Johann Hausleithner
zur Verrichtung der erwähnten Archivs-Ordnungs-Arbeiten zu bestellen befunden, und hat dieser seine Geschäfte bereits angetreten, wofür ihm eine monatliche Remuneration von 30 fl Ö.W. beim städt. Kassaamte ange- wiesen ist. Genehmigend zur Kenntniß genohmen. 4740. Das Kassaamt überreicht das Präliminar der Leopold Pacher' schen Pfründenstiftung für das Verwaltungsjahr 1861. Ad Num. 4722 erledigt. 4741. Das Kassaamt überreicht das Präliminar der Simon Zach- huber'schen Pfründenstiftung für das Verwaltungsjahr 1861. Ad Num. 4722 erledigt. 4742. Das Kassaamt überreicht das Präliminar der Franz Öppinger' schen Armen Stiftung für das Verwaltungsjahr 1861. Ad Num. 4722 erledigt. 4743. Das Kassaamt überreicht das Präliminar des Milden Vers. Fondes für das Verwaltgs. Jahr 1861. Ad Num. 4722 erledigt. 4744. Das Kassaamt überreicht das
zur Verrichtung der erwähnten Archivs-Ordnungs-Arbeiten zu bestellen befunden, und hat dieser seine Geschäfte bereits angetreten, wofür ihm eine monatliche Remuneration von 30 fl Ö.W. beim städt. Kassaamte angewiesen ist. Genehmigend zur Kenntniß genohmen. 4740. Das Kassaamt überreicht das Präliminar der Leopold Pacher' schen Pfründenstiftung für das Verwaltungsjahr 1861. Ad Num. 4722 erledigt. 4741. Das Kassaamt überreicht das Präliminar der Simon Zachhuber'schen Pfründenstiftung für das Verwaltungsjahr 1861. Ad Num. 4722 erledigt. 4742. Das Kassaamt überreicht das Präliminar der Franz Öppinger' schen Armen Stiftung für das Verwaltungsjahr 1861. Ad Num. 4722 erledigt. 4743. Das Kassaamt überreicht das Präliminar des Milden Vers. Fondes für das Verwaltgs. Jahr 1861. Ad Num. 4722 erledigt. 4744. Das Kassaamt überreicht das
Präliminar des Armen Institutes für das Verwaltgs.- Jahr 1861. Ad Num. 4722 erledigt. II. Section Referent Herr Gem. Rath Lechner. 4595. Herr Vinzenz Sturmberger überreicht 50 fl Ö.W. von dem Ueberschuße des bey Medard Ellinger abgehaltenen Kegelscheibens mit der Widmung zur Kanzelherstellung in der Stadtpfarrkirche, und bittet um Bestätigung dieses Betrages. Da diese Kanzelherstellung vorläufig nur von Seite des hochw. Herrn Dechants und Stadtpfarrers angestrebt wird, so ist der Betrag dahin mit dem Ersuchen abzuführen, die verlangte Quittung auszustellen und hierorts behufs der Zustellung an Herrn Vinzenz Sturmberger zu überreichen. 4188. Competenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten Simon Zachhuber'schen Pfründe eingelangten Gesuche. Vortrag Nach dem von der hohen k.k. Statthalterey genehmigten
Präliminar des Armen In- stitutes für das Verwaltgs.- Jahr 1861. Ad Num. 4722 erledigt. II. Section Referent Herr Gem. Rath Lechner. 4595. Herr Vinzenz Sturmber- ger überreicht 50 fl Ö.W. von dem Ueberschuße des bey Medard Ellinger abgehaltenen Kegelscheibens mit der Widmung zur Kanzelherstellung in der Stadtpfarrkirche, und bittet um Bestätigung dieses Be- trages. Da diese Kanzelherstellung vor- läufig nur von Seite des hochw. Herrn Dechants und Stadtpfarrers angestrebt wird, so ist der Betrag dahin mit dem Ersuchen abzuführen, die verlangte Quittung auszu- stellen und hierorts behufs der Zustellung an Herrn Vinzenz Sturmberger zu überreichen. 4188. Competenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten Simon Zachhuber'schen Pfründe eingelangten Gesuche. Vortrag Nach dem von der hohen k.k. Statthalterey genehmigten
Stiftbriefe über die Simon Zach- huber'sche Pfründenstiftung steht dem jeweiligen hochwürdigen Herrn Stadtpfarrer und H. Johann Nutzinger als Simon Zachhuber'scher Testamentsexeku- tor das Präsentationsrecht zu. Von diesem Rechte haben die ge- nannten Herrn bei der dieß- fälligen durch den Tod der Mag- dalena Kamesberger erledig- ten Pfründe derart Gebrauch gemacht, daß der hochwürdige Herr Stadtpfarrer 1. Anna Robinson gewesene Papierfabrikantin, 2. Johann Schreil, gewes. Schuhmacher, 3. Katarina Hofmann, gewes. Kamm- macherin, Herr Johann Nutzinger aber nur Anna Robinson in Vorschlag brachte. Dem löbl. Gemeinderathe steht nun zu, diesen Vorschlag die Genehmigung zu ertheilen, oder wenn wichtige Gründe entgegen wären, eine anderweitige Besetzung mit der Präsentation zu vereinbaren. Nachdem dieß nun wohl nicht der Fall ist, und beide Präsentanten Anna Robinson in Vorschlag brachten,
Stiftbriefe über die Simon Zachhuber'sche Pfründenstiftung steht dem jeweiligen hochwürdigen Herrn Stadtpfarrer und H. Johann Nutzinger als Simon Zachhuber'scher Testamentsexekutor das Präsentationsrecht zu. Von diesem Rechte haben die genannten Herrn bei der dießfälligen durch den Tod der Magdalena Kamesberger erledigten Pfründe derart Gebrauch gemacht, daß der hochwürdige Herr Stadtpfarrer 1. Anna Robinson gewesene Papierfabrikantin, 2. Johann Schreil, gewes. Schuhmacher, 3. Katarina Hofmann, gewes. Kammmacherin, Herr Johann Nutzinger aber nur Anna Robinson in Vorschlag brachte. Dem löbl. Gemeinderathe steht nun zu, diesen Vorschlag die Genehmigung zu ertheilen, oder wenn wichtige Gründe entgegen wären, eine anderweitige Besetzung mit der Präsentation zu vereinbaren. Nachdem dieß nun wohl nicht der Fall ist, und beide Präsentanten Anna Robinson in Vorschlag brachten,
so beantrage ich: der löbl. Gemeinderath genehmige, daß die durch den Tod der Magdalena Kamesberger erledigte Simon Zachhuber'sche Pfründe mit monatlich zu behebenden 7 fl Ö.W. der Frau Anna Robinson gewes. Papierfabrikantin verliehen werde. Einhellig nach dem Antrage, und ist die bezügliche Rechnungsführung, dann Anna Robinson, erstere mit der Weisung zu verständigen, daß diese Pfründe vom 15. August 1860 angefangen auszuzalen ist. Die übrigen eilf Gesuchsteller sind dahin zu bescheiden, daß ihren Ansuchen dermalen keine Folge gegeben werden kann. III. Section Referent Herr Gem. Rath Millner. 4562. Johann Bajor, gewes. Schallenschrotter bittet für sich und sein krankes Eheweib um eine Unterstützung aus dem Armenfonde. Bei dem Umstande, daß nicht so bald eine Armensitzung abgehalten werden dürfte,
so beantrage ich: der löbl. Gemeinderath ge- nehmige, daß die durch den Tod der Magdalena Kames- berger erledigte Simon Zach- huber'sche Pfründe mit monat- lich zu behebenden 7 fl Ö.W. der Frau Anna Robinson gewes. Papierfabrikantin verliehen werde. Einhellig nach dem Antrage, und ist die bezügliche Rechnungs- führung, dann Anna Robinson, erstere mit der Weisung zu verständigen, daß diese Pfrün- de vom 15. August 1860 angefangen auszuzalen ist. Die übrigen eilf Gesuchsteller sind dahin zu bescheiden, daß ihren Ansuchen dermalen keine Folge gegeben werden kann. III. Section Referent Herr Gem. Rath Millner. 4562. Johann Bajor, gewes. Schal- lenschrotter bittet für sich und sein krankes Eheweib um eine Unterstützung aus dem Ar- menfonde. Bei dem Umstande, daß nicht so bald eine Armensitzung abgehalten werden dürfte,
im vorliegenden Falle aber eine Unterstützung dringend nothwendig ist, so ist die Ehe- gattin des Bittstellers Barbara Bajor mit wochentl. 20 xr aus dem Armen Institute vom 20. August l.J. an zu betheilen; wovon dieselbe so wie die Ar- men Instituts Rechnungsführung zu verständigen sind. 4491. Die Armen Instituts Rechnungs- führung zeigt an, daß von abge- haltenen Bestkegelscheiben als Armen Instituts Beiträge von Herrn Franz Harazmüller am 13. Juni und 18. July jedesmahl 5 fl und von Herrn Peter Kittin- ger am 1. August 5 fl bezalt worden sind. Zur Wissenschaft und hat die Armen Instituts Rechnungs- führung vorerwähnte Empfän- ge in Rechnung zu stellen, und den Obgenannten der Empfang mit Dank zu bestäti- gen. 4476. Das Expedit überreicht den von Herrn Franz Ploberger in Folge der ihm ertheilten Bewilligung
im vorliegenden Falle aber eine Unterstützung dringend nothwendig ist, so ist die Ehegattin des Bittstellers Barbara Bajor mit wochentl. 20 xr aus dem Armen Institute vom 20. August l.J. an zu betheilen; wovon dieselbe so wie die Armen Instituts Rechnungsführung zu verständigen sind. 4491. Die Armen Instituts Rechnungsführung zeigt an, daß von abgehaltenen Bestkegelscheiben als Armen Instituts Beiträge von Herrn Franz Harazmüller am 13. Juni und 18. July jedesmahl 5 fl und von Herrn Peter Kittinger am 1. August 5 fl bezalt worden sind. Zur Wissenschaft und hat die Armen Instituts Rechnungsführung vorerwähnte Empfänge in Rechnung zu stellen, und den Obgenannten der Empfang mit Dank zu bestätigen. 4476. Das Expedit überreicht den von Herrn Franz Ploberger in Folge der ihm ertheilten Bewilligung
zur Abhaltung eines Bestkegelscheibens erlegten Betrag pr. fünfzig Gulden oestr. Wg. Der Armen Instituts Rechnungsführung zur Empfangnahme und Verrechnung, und ist dem Herrn Franz Ploberger der Empfang mit Dank zu bestätigen. IV. Section Referent Herr Gem. Rath Amort. 4371. Protokoll über die abgehaltene Minuendo Versteigerung wegen Uebernahme der städt. Wirthschaftsfuhren. Der Anboth pr. 3 fl 50 xr Ö.W. für 1 par Pferde pr. Tag inklußive des Trinkgeldes für den Knecht wird genehmigt, und ist der Ersteher Herr Leopold Nußbaumer genau über die eingegangenen Bedingungen und mit dem besonderen Bemerken, daß er immer nur gute zugfähige Pferde und zweckentsprechende Wägen beizustellen habe, rathschlägig zu verständigen. Auch ist dem Herrn Leopold Nußbaumer gleichzeitig bekannt zu geben, daß jedes verspätete Eintreffen des Fuhrwerkes nach der festgesetzten Stunde an Ort und Stelle, geahndet wird,
zur Abhaltung eines Best- kegelscheibens erlegten Be- trag pr. fünfzig Gulden oestr. Wg. Der Armen Instituts Rechnungs- führung zur Empfangnahme und Verrechnung, und ist dem Herrn Franz Ploberger der Empfang mit Dank zu bestätigen. IV. Section Referent Herr Gem. Rath Amort. 4371. Protokoll über die abgehal- tene Minuendo Versteigerung wegen Uebernahme der städt. Wirthschaftsfuhren. Der Anboth pr. 3 fl 50 xr Ö.W. für 1 par Pferde pr. Tag inklußive des Trinkgeldes für den Knecht wird genehmigt, und ist der Ersteher Herr Leopold Nuß- baumer genau über die ein- gegangenen Bedingungen und mit dem besonderen Bemer- ken, daß er immer nur gute zugfähige Pferde und zweckent- sprechende Wägen beizustellen habe, rathschlägig zu verständigen. Auch ist dem Herrn Leopold Nußbaumer gleichzeitig be- kannt zu geben, daß jedes ver- spätete Eintreffen des Fuhrwerkes nach der festgesetzten Stunde an Ort und Stelle, geahndet wird,
daß jede Verspätung vom Bau- amtspersonale genau angezeigt und summarisch bei Verrechnung in Abzug gebracht wird. Wegen genauer Ueberwachung ist dießfalls Herr Bau-Inspizient besonders zu beauftragen. 4370. Protokoll über die Minuendo Versteigerung wegen Lieferung von Strassenschotter. Die Lieferung des Schotterbe- darfes auf die verschiedenen städt. Strassen wird nach dem Lizitationsprotokolle vom 30. July 1860 mit Ausnahme der 100 Haufen Schotter auf die Sir- ningerstrasse, welche aus der eigenen Schottergrube im Regiewege beigestellt wer- den, genehmigt, und sind die Ersteher Herr Georg Müllner, Franz Ratzinger, Georg Frisch, Ignatz Zachhuber und Johann Eysn, unter Bekannt- gabe der zur Lieferung er- standenen Anzahl Schotter- haufen auf die bestimte Stras- senstrecke zu den Erstehungs- preisen nach dem Lizitations-
daß jede Verspätung vom Bauamtspersonale genau angezeigt und summarisch bei Verrechnung in Abzug gebracht wird. Wegen genauer Ueberwachung ist dießfalls Herr Bau-Inspizient besonders zu beauftragen. 4370. Protokoll über die Minuendo Versteigerung wegen Lieferung von Strassenschotter. Die Lieferung des Schotterbedarfes auf die verschiedenen städt. Strassen wird nach dem Lizitationsprotokolle vom 30. July 1860 mit Ausnahme der 100 Haufen Schotter auf die Sirningerstrasse, welche aus der eigenen Schottergrube im Regiewege beigestellt werden, genehmigt, und sind die Ersteher Herr Georg Müllner, Franz Ratzinger, Georg Frisch, Ignatz Zachhuber und Johann Eysn, unter Bekanntgabe der zur Lieferung erstandenen Anzahl Schotterhaufen auf die bestimte Strassenstrecke zu den Erstehungspreisen nach dem Lizitations-
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