wenn sich der Unternehmer desselben nicht vorhinein verpflichtet, ein bestimmtes Perzent des Reinerträgnißes dem Armen Institute oder einer anderen hiesigen Humanitäts Anstalt zuzuwenden; – es solle ferners die nötige Vorsorge getroffen werden, daß die Aufschreibungen über die Erträgnisse dieses Unternehmens ordentlich geführt und von einem Amtsorgane überwacht werden; endlich es solle das dem Wohlthätigkeits Institute zukommende Erträgniß an das Gemeindeamt abgeführt, von diesem seiner Bestimmung zugeführt und sonach veröffentlicht werden. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. IV. Section Referent Herr Gem. Rath Amort. 3987. Wegen Anschaffung von drei Rettungskähnen. Vortrag Es ist schon oft uns vielseitig die Frage aufgeworfen worden, warum in Steyr nicht mindestens ein Par Rettungskähne an geeigneten Stellen angebracht bestehen, um
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