Institut abgeführt wurde, ander- seits aber die Meinung im Publikum allgemein ist, daß bei manchen dieser Bestkegel- scheiben der Ueberschuß nach Abzug aller Unkösten eine nicht unbedeutende Summe ergeben dürfte, so erlaube ich mir im Interesse des hiesigen Armen- Institutes und der anderen hier bestehenden Wohlthätigkeits- Anstalten bei dem Umstande, als es nicht gleichgültig erscheint, unter welcher Controlle diese öffentlich angekündeten Best- scheiben, – veranstaltet zu wohlthätigen Zwecken, stehen, ferner ob das Reinerträgniß derselben gehörig und an welche Anstalt abgeführt werde, und ob dann vorzüglich bei günstigem Resultate den Veranstaltern derselben von Seite der Gemein- devorstehung für diese so wohl- thätige Bemühung eine An- erkennung ausgesprochen werde; den Antrag zu stellen: Es solle künftighin keine Be- willigung zur Abhaltung eines Bestkegelscheibens ertheilt werden,
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