Institut abgeführt wurde, anderseits aber die Meinung im Publikum allgemein ist, daß bei manchen dieser Bestkegelscheiben der Ueberschuß nach Abzug aller Unkösten eine nicht unbedeutende Summe ergeben dürfte, so erlaube ich mir im Interesse des hiesigen ArmenInstitutes und der anderen hier bestehenden WohlthätigkeitsAnstalten bei dem Umstande, als es nicht gleichgültig erscheint, unter welcher Controlle diese öffentlich angekündeten Bestscheiben, – veranstaltet zu wohlthätigen Zwecken, stehen, ferner ob das Reinerträgniß derselben gehörig und an welche Anstalt abgeführt werde, und ob dann vorzüglich bei günstigem Resultate den Veranstaltern derselben von Seite der Gemeindevorstehung für diese so wohlthätige Bemühung eine Anerkennung ausgesprochen werde; den Antrag zu stellen: Es solle künftighin keine Bewilligung zur Abhaltung eines Bestkegelscheibens ertheilt werden,
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