eingeladen, sich bei dem Absatze dieser Exemplare zu betheiligen und wird von Seite der Stadtgemeinde Steyr Ein Exemplar pr. fl 5 Ö.W. angekauft. 4083. Stadtkassier Willner zeigt an, daß die gegenwärtige Hundeversteuerung mit Ende Juli erlösche, und daß daher wegen weiterer Einhebung dieser Abgabe ein Beschluß zu fassen sey. Vortrag In Erwägung der noch fortbestehenden Nothwendigkeit und der hiedurch angestrebten Zwecke sowohl in sanitätspolizeilicher als pekuniärer Hinsicht wird der Antrag gestellt: Es sey die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1860/61 vom Monate August an unter den folgenden Modalitäten nach der entworfenen Kundmachung ohne Verzug zu veranlassen, und das städt. Kassa- und Polizeiamt mit der Durchführung im Sinne jener Bestimmungen zu beauftragen. Beschluß per majora mit 13 Stimmen gegen 2 Stimmen nach dem Antrage.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2