eingeladen, sich bei dem Absatze dieser Exemplare zu betheiligen und wird von Seite der Stadtge- meinde Steyr Ein Exemplar pr. fl 5 Ö.W. angekauft. 4083. Stadtkassier Willner zeigt an, daß die gegenwärtige Hundever- steuerung mit Ende Juli erlösche, und daß daher wegen weiterer Einhebung dieser Abgabe ein Be- schluß zu fassen sey. Vortrag In Erwägung der noch fortbeste- henden Nothwendigkeit und der hiedurch angestrebten Zwecke sowohl in sanitätspolizeilicher als pekuniärer Hinsicht wird der Antrag gestellt: Es sey die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1860/61 vom Monate August an unter den folgenden Modalitäten nach der entworfenen Kundmachung ohne Verzug zu veranlassen, und das städt. Kassa- und Polizeiamt mit der Durchführung im Sinne jener Bestimmungen zu beauftragen. Beschluß per majora mit 13 Stimmen gegen 2 Stimmen nach dem Antrage.
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