mehrjähriger Erfahrung und die Mitwirkung schätzbarer Kräfte dem Gemeinderathe zum frommen der Gemeinde zu erhalten und die so nöthige Wiederbetheiligung an unseren Verhandlungen zu erzwecken, erging an die Herren Gemeinderäthe Johann Eysn, Johann Nutzinger und Roman von Jäger die ämtliche Einladung und das dringliche Ersuchen, in Anbetracht der fehlenden Mitglieder um so gewißer den Sitzungen des Gemeinderathes beiwohnen, und hierüber eine bestimmte Erklärung abgeben zu wollen. Die Folge war, die Hereingabe der in der Sitzung vom 15. Juni zur Kenntniß gebrachten Enthebungsgesuche, welche als begründet zur hochartigen Genehmigung in Vorlage gebracht, und nun, nachdem von der hohen k.k. Statthalterey dieser Enthebung Folge gegeben, erst ihrer Erledigung Seitens des Gemeinderathes zugeführt werden können. Ueberzeugt, daß Sie, meine Herrn diesen in ähnlichen Fällen stets beobachteten Vorgang, weil im Gesetze begründet, und durch die Stellung der Gemeinde gegenüber
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2