Austritt erledigte Pfründe oder eines Platzes im Unterstandshause hat der Obmann sogleich den Referenten, Inspizienten und der Gemeindevorstehung zu melden. Letztere sistirt sogleich den Pfründenbezug bei der Rechnungsführung und macht die schriftliche Mittheilung den Referenten. Der Referent veranlaßt durch das Gemeindeamt die Verlautbarung der erledigten Pfründe, durch Anschlag in den VersorgungsHäusern und von der Kanzel herab vorschriftmäßig. Die Anmeldungen um die Pfründe, welche mit einem von dem Ortspfarrer und dem Armenvater bestätigten Armuthszeugniße und einem aerztlichen Zeugniß über die körperlichen Zustände belegt sein müssen, werden von dem Gemeindeamte in eine Competenten Tabelle zusammengestellt und nach der abgelaufenen Frist wird diese Tabelle den Referenten zugestellt. In einer PlenarArmen-Comißions-Sitzung
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