Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

Austritt erledigte Pfründe oder eines Platzes im Unter- standshause hat der Obmann so- gleich den Referenten, Inspizienten und der Gemeindevorstehung zu melden. Letztere sistirt sogleich den Pfründenbezug bei der Rechnungsführung und macht die schriftliche Mittheilung den Referenten. Der Referent veranlaßt durch das Gemeindeamt die Verlaut- barung der erledigten Pfründe, durch Anschlag in den Versorgungs- Häusern und von der Kanzel herab vorschriftmäßig. Die Anmeldungen um die Pfrün- de, welche mit einem von dem Ortspfarrer und dem Armenva- ter bestätigten Armuthszeug- niße und einem aerztlichen Zeugniß über die körperlichen Zustände belegt sein müssen, werden von dem Gemeindeamte in eine Competenten Tabelle zusammengestellt und nach der abgelaufenen Frist wird diese Tabelle den Referenten zu- gestellt. In einer Plenar- Armen-Comißions-Sitzung

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