Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

gleichen Preisen vorzusehen. Es ist strenge darauf zu sehen, daß der Bedarf ohne erwiesene Nothwendigkeit nicht überschrit- ten wird. b. der Strohbedarf ist in der Regel von den Unterstandlern selbst beizuschaffen, in so weit nähmlich, die von den Dünger- bauern gelieferte Strohmenge nicht zureichen sollte. Nur ausnahmsweise kann die Beischaffung des Betten- strohs von den Inspizienten im Einverständnisse mit dem Referenten, unter den gege- benen allgemeinen Vorschrif- ten geschehen. c. Der Lichtbedarf an Unschlitt- kerzen und Brennöhl in die Gemeindestuben und Gänge ist nach der vorher bestimmten, Qualität und Quantität im Lizitations- oder Akkordwege beizustellen. Der Bedarf ist gegenwärtig auf 20 Pfund Unschlittkerzen für jedes Versorgungshaus fest- gestellt. d. Der Bedarf an Besen, Spännen,

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