Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

ist der vorschriftsmäßige Lizi- tationsweg einzuhalten. Es wird aber die Modifikation zugestanden, daß das Holz par- thieweise lizitiert werde, so daß mehrere daran Theil nehmen, können. Sollte es sich aber vor- theilhafter herausstellen, so kann der Lokalpreis ausgemit- telt und der Jahresbedarf zu diesen oder unter diesen Preisen im Akkordwege angeschafft werden. Die Ablieferung hat parthie- weise in die Lokalitäten der Versorgungshäuser zu geschehen. Das Holz wird von den Inspizien- ten des Hauses, dem Obmann und dem zunächst wohnenden Armen- vater übernommen, und wenn Maß und Gehalt annehmbar sind, wird die Anzeige dieß- falls von dem Inspizienten erstattet, worauf auf Grund des Lizitations- oder Akkord- protokolles die Zalungsanwei- sung durch den Referenten zu geschehen hat. Von der Lizitation oder der Akkordirung ist für den möglichen Fall eines Mehrbedarfes zu

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