Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

E. In der Ueberwachung der Rech- rungsführung. In der Ueberwachung der Stif- tungen insgemein. ad a. die Gebäude, welche zur Ver- waltung gehören, sind 1. das Bürgerspital in Steyrdorf, 2. das Bruderhaus bei der Steyr, 3. das Sondersiechenhaus in Aichet, 4. das Krankenhaus mit den Benefiziatenhaus bei St. Anna. Um diese Häuser im guten baulichen Zustande zu erhalten, müssen dieselben von der Ver- waltung (dem Referenten) und den Inspizienten mit Zu- ziehung des Maurer und Zimmermeisters im Monate Merz und September über ihrem Bauzustand unter- sucht werden. – Bei Bauten von größerer Bedeutung ist ein Beamter des kk. Kreisbauamtes beizuziehen. Bezüglich der Befugniß zur Anschaffung und Zalungsamwei- sung bei Bauten, Reparaturen und anderen Erfordernissen ist bestimmt. a. Reparaturen und Anschaffungen

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