Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

E. In der Ueberwachung der Rechrungsführung. In der Ueberwachung der Stiftungen insgemein. ad a. die Gebäude, welche zur Verwaltung gehören, sind 1. das Bürgerspital in Steyrdorf, 2. das Bruderhaus bei der Steyr, 3. das Sondersiechenhaus in Aichet, 4. das Krankenhaus mit den Benefiziatenhaus bei St. Anna. Um diese Häuser im guten baulichen Zustande zu erhalten, müssen dieselben von der Verwaltung (dem Referenten) und den Inspizienten mit Zuziehung des Maurer und Zimmermeisters im Monate Merz und September über ihrem Bauzustand untersucht werden. – Bei Bauten von größerer Bedeutung ist ein Beamter des kk. Kreisbauamtes beizuziehen. Bezüglich der Befugniß zur Anschaffung und Zalungsamweisung bei Bauten, Reparaturen und anderen Erfordernissen ist bestimmt. a. Reparaturen und Anschaffungen

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