gehört zur Armenversorgung auch a. das Armen Institut mit einem Fonde von 39.444 fl woraus 343 Pfründner mit wochentlich 20 xr, 15 xr, und 10 xr betheilt werden. Der Abgang des Zinsenertrages wird aus der städt. Kassa gedeckt. b. Die Siechen Anstalt worin 20 und mehr ganz hilflose verarmte Personen verköstigt, verpflegt und gewartet werden, was eine jährliche Summe von circa 2300 fl erfordert, welche aus Gemeinde- mitteln bestritten werden muß. Zu dieser Anstalt gehören noch die Abtheilung für syphilitische Kranke und jener Blöden und Irrsinnigen, welche in der Landes- Irrenanstalt keine Unterkunft finden. Die Verwaltung (das Referat) des Milden Vers. Fondes und der Stiftungen. Die Verwaltung geschieht durch die Gemeindevorstehung, den Referenten des Mild. vers. Fondes und durch die Inspizienten der Häuser. Diese zerfällt: A. In die Aufsicht der Stiftungsgebäude B. Beischaffung der Erfordernisse C. Aufnahme der Unterstandler D. Besetzung der erledigten Stiftungsplätze
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