durch die Entlastung des Grundes von Zehent und anderen Gaben mittelst der Ablösung alljährlich zu erleiden hat, und endlich 4. mit der Belastung der Ein- nahme des Fondes, welche nun- mehr rein in den Zinsen von öffentlichen Staats-Schuldver- schreibungen besteht, mit der Einkommensteuer. Diese Einflüße wirken hemmend auf die Verwaltung des Fondes. — Jede Reform, jede Restaura- tion der Gebäude, obwohl beide dringend nothwendig gebothen wären, müssen unterbleiben, ja der Gemeinderath sah sich sogar gezwungen, den Pfründen- genuß mit Einwilligung der hohen kk. Statthalterey auf ein ge- ringeres Maß zu führen, so zwar, daß seit der Umrechnung des Geldes auf die oester. Währung die neu zu besetzenden Bürger- Pfründen mit wochentlichen 1 fl 5 xr die Bruderhauspfründen mit — 84 xr die Sondersichenhauspfründen mit — 70 xr die Lazarethhauspfründen — 56 xr ausbezalt werden. Nebst den aufgezälten Stiftungen
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