durch die Entlastung des Grundes von Zehent und anderen Gaben mittelst der Ablösung alljährlich zu erleiden hat, und endlich 4. mit der Belastung der Einnahme des Fondes, welche nunmehr rein in den Zinsen von öffentlichen Staats-Schuldverschreibungen besteht, mit der Einkommensteuer. Diese Einflüße wirken hemmend auf die Verwaltung des Fondes. — Jede Reform, jede Restauration der Gebäude, obwohl beide dringend nothwendig gebothen wären, müssen unterbleiben, ja der Gemeinderath sah sich sogar gezwungen, den Pfründengenuß mit Einwilligung der hohen kk. Statthalterey auf ein geringeres Maß zu führen, so zwar, daß seit der Umrechnung des Geldes auf die oester. Währung die neu zu besetzenden BürgerPfründen mit wochentlichen 1 fl 5 xr die Bruderhauspfründen mit — 84 xr die Sondersichenhauspfründen mit — 70 xr die Lazarethhauspfründen — 56 xr ausbezalt werden. Nebst den aufgezälten Stiftungen
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