dieses Haus auf Kosten des Ver- einigten Milden Vers. Fondes mit einem Aufwande von mehr als 15.000 fl beinahe ganz neu umgebaut, und die Kranken- pflege im Jahre 1850 an den Orden der barmherzigen Schwe- stern auf unbestimmte Zeit gegen einjährige Aufkündigung übergeben; das Gebäude jedoch ist und bleibt ein Eigenthum des Milden Vers. Fondes, und es treffen diesen die Steuer- lasten und Gefahren, wie es der unterm 5. Juni 1849 errich- tete Vertrag mit dem Orden genau bezeichnet. Nach diesem Vertrage ist der Orden verpflichtet, wenigstens 50 Betten zu unterhalten und die Krankenpflege durch zehn Schwestern klaglos zu vollführen. Die Pfründner des Milden Vers. Fondes, die hiesigen Bezirks- armen und die Gesellen des Steinmetz und Maurerhand- werks sind vorzugsweise bei der Aufname zu berücksich- tigen, wogegen dem Orden ein jährliches Aequivallent von
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2