aufgestellten und gemeinderäthlichen genehmigten Grundsätze über die Gebahrung mit dem Gemeindevermögen zum Behufe der Ordnung des städt. Haushaltes das entsprechende Protokoll über akkordirte Anschaffungen für die Gemeinde Steyr seit 1. Juni l.J. vorschriftsmäßig im Amte geführt wird, und für Beträge unter 5 fl Gewerbsbüchel der betreffenden Gewerbsleute in Anwendung sind, worin über tägliche Meldung des Bau-Inspizienten die kleineren Anschaffungen und Beistellungen aufgenohmen, am Ende des Monates summarisch abgeschlossen, und sodann in diesem Betrage im Akkordprotokolle aufscheinen. Die Anweisung an die Stadtkasse erfolgt unmittelbar entweder nach akkordirter Lieferzeit und deren Bestättigung von den hiezu berufenen Organen oder nach dem Monatsschluße so daß am 2. des folgenden Monates sämtl. Posten nach Maßgabe der Vereinbarung
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