Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

anderer städt. Grund nächst dem Heindlstadl zum Zwecke der Unterbringung dieser Düngerstette auf unbestimmte Zeit vorderhand pachtweise überlassen und nach geschehener ämtlicher Auszeigung und Ausspflockung übergeben. 3688. Statthalterey Erlaß vom 25. Juni l.J. Z. 13041 wegen Haftund Ländgeldbezug. Vortrag. Das hohe kk. Ministerium des Innern hat mit dem Erlaße dem 11. Juni 1860 Z. 10505 dem Rekurse der Stadtgemeinde Steyr gegen die Entscheidung der kk. Statthalterey vom 18. Juni 1856 Z. 5579, womit der Holzhändler Herr Mathias Reder von der Bezalung des Haft und Ländgeldes für die auf dem Ennsfluße nächst seinem Hause No 56 in der Vorstadt Ort anländenden Flöße losgezält wurde, keine Folge zu geben befunden. Zugleich hat das hohe Ministerium bezüglich des in Anregung

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