Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

doch fest, daß der Marktbesuch wärend der achttägigen Marktdauer ein viel kleinerer sey, als bei einer vierzehntägigen Dauer. Der Nachtheil dieses veringerten Besuches treffe aber einen bedeutenden Theil der hiesigen Bürgerschaft und aus diesem Grunde müsse er sich gegen den Antrag des Herrn GemeindeRathes Mayr aussprechen. Herr Gemeinde Rath Lechner, bemerkt, daß es mit Gewiß heit anzunehmen sey, und auch die Erfahrung schon bestättigt habe, daß der ganze Marktverkehr sich nicht auf eine einzige Woche zusammendrängen lasse, indem die Leute der Umgebung an die bisherigen Hauptmarkttage, nemlich den Montag, Donerstag und Samstag sich gewöhnt haben; da es aber nicht allen Leuten der Umgebung nicht möglich ist, in der einen Woche den Markt zu besuchen, so würde bei nur achttägiger Dauer und bei dem Umstande,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2