Städten in denen die Abkürzung der Marktzeitdauer versucht wurde, bezüglich des geringeren Verkehres und Marktbesuches für die einheimische Bevölkerung sich um Nachtheil herausstellte, und daß auch der Entgang an Miethzins für die Markthütten, welcher bei achttägiger Dauer jedenfalls geringer als bei vierzehntägiger Marktdauer wäre, für die hiesigen Markthütten Inhaber nicht unerheblich sey. Herr Gemeinde Rath Sandböck erklärte sich gleichfalls für vierzehntägige Marktdauer, da er vor Allem sich verpflichtet erachte, nur solchen Maßnahmen seine Zustimmung zu ertheilen, von denen sich voraussehen lasse, daß sie nicht einen beträchtlichen Theile der hiesigen Bürgerschaft Nachtheil bringen werden. Wiewohl er im Allgemeinen zugeben müsse, daß die feuerpolizeilichen Rücksichten bei einer verkürzten Marktdauer nur gefördert werden, so stehe
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