Forderung mehr zu erheben, und auf jedes dießfällige Schadenersatz nicht zu verzichten. 3777 Regulierung der Markthütten, Aufstellung zur Jahrmarktszeit. Vortrag. Die Rücksichten des öffentlichen Verkehres und insbesondere der Feuerpolizei erheischen dringend eine Regelung in der Aufstellung der Hütten und Stände zur Jahrmarktzeit. Wenn sich auch einige Stimmen für die Verlegung des Marktplatzes – andere für die Abkürzung der Marktzeit vernehmen ließen, so blieben dieselben doch bis nun vereinzelnd und es liegt im Wunsche der überwiegenden Mehrheit der Bürgerschaft von Steyr, daß die beiden auf uralten Privilegien beruhenden Jahrmärkte von Steyr sowol rücksichtlich der Dauer als auch des Platzes nach dem der Stadt zu stehenden Rechte auch künftighin abgehalten werden mögen, da man in allen Städten
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