geschehener Herstellung eine richtige Kostenberechnung zum Behufe der Repartition für die beitragspflichtigen Theile, nemlich für die Stadtgemeinde und Wehrgraben Commune verfaßt werden könne. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3778 Die Eheleute Ignatz und Juliana Zach Besitzer des Hauses Num 81 in der Pfarrgasse bitten um Zuweisung einer Entschädigung rücksichtlich der durch die Pfarrberg Regulirung in ihrem Hause nothwendig gewordenen Baureparaturen. Der Gemeinderath bewilliget den Gesuchsteller Herrn Ignatz und Frau Juliana Zach zum Behufe der Beistreitung der aus Anlaß der Pfarrbergkorrektion in ihrem Hause No 81 in der Pfarrgasse nothwendig gewordenen Baulichkeiten um für allemahl eine Pauschalsumme von Einhundert Gulden oester. Währung gegen dem, daß sich dieselben rechtsverbindlich erklären, an die Stadtgemeinde Steyr aus diesem Grunde keine wie immer geartete
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2