hat im Frühjahre auf den städten Grund zunächst dem Gesangsteg ohne irgend einer Erlaubniß eine große Menge Holz in Sagblöcken aufgehäuft, so zwar, daß von mehreren Seiten ernstliche Klagen geführt und vom Polizeiamte die Anzeige gemacht wurde, daß diese Holzanhäufungen sowohl in feuenpolizeilicher Hinsicht unstatthaft als auch dem öffentlichen Verkehr hinderlich sind. In Folge dessen wurde Herr Huber mit Dekrete vom 8. Mai u. 23. Juni l.J. beauftragt, den Platz in möglichst kurzer Frist zu räumen, was bis heute nicht geschehen ist. Dagegen brachte Herr Huber unterm 2. Juli d.J. an die Gemeindevorstehung das Gesuch ein, um pachtweise Ueberlassung des bezüglichen städten Grundes. Nachdem aber eine Einplankung noch eine Einpflöckung dieses Platzes zum Zwecke der Aufhäufung von Sagblöcken unmöglich ist, ohne den Verkehr in öffentlicher und feuerpolizeilicher Hinsicht nahmhaft zu beirren, so stelle
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