hat im Frühjahre auf den städten Grund zunächst dem Gesangsteg ohne irgend einer Erlaubniß eine große Menge Holz in Sagblöcken auf- gehäuft, so zwar, daß von meh- reren Seiten ernstliche Klagen geführt und vom Polizeiamte die Anzeige gemacht wurde, daß diese Holzanhäufungen sowohl in feuenpolizeilicher Hinsicht unstatt- haft als auch dem öffentlichen Ver- kehr hinderlich sind. In Folge dessen wurde Herr Huber mit Dekrete vom 8. Mai u. 23. Juni l.J. beauftragt, den Platz in möglichst kurzer Frist zu räu- men, was bis heute nicht geschehen ist. Dagegen brachte Herr Huber unterm 2. Juli d.J. an die Ge- meindevorstehung das Gesuch ein, um pachtweise Ueberlassung des bezüglichen städten Grundes. Nachdem aber eine Einplankung noch eine Einpflöckung dieses Plat- zes zum Zwecke der Aufhäufung von Sagblöcken unmöglich ist, ohne den Verkehr in öffentlicher und feuerpolizeilicher Hinsicht nahmhaft zu beirren, so stelle
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